Wien, 18.05.2020: Transparency International – Austrian Chapter begrüßt die präsentierten Pläne von Justizministerin Frau Dr.in Alma Zadić LL.M., zur Bekämpfung der Korruption in Österreich.

Korruption soll demnach auch dann strafbar sein, wenn Kandidaten für Amtsträgerpositionen die entsprechenden Zusagen machen, obwohl er/sie die politische Funktion noch nicht innehat. Dies zielt insbesondere auf das Zuschieben von Geschäften als Gegenleistung für parteipolitische Gefälligkeiten. Das Strafgesetz soll auch dahingehend ausgeweitet werden, dass der Mandatskauf sowohl für angehende Mandatare als auch für die, den Vorteil annehmende, Partei untersagt wird.[1]

TI-Austria fordert weitere Initiativen für mehr Transparenz, insbesondere auf dem Gebiet der Parteienfinanzierung:

  • Um Umgehungsmöglichkeiten einzudämmen, sind die Regelungen zur Parteienfinanzierung im ParteienG im Interesse der Transparenz und Korruptionsbekämpfung auszuweiten. Der Rechnungshof ist zu berechtigen, Parteien auf Einhaltung des ParteienG zu überprüfen.
  • Nicht nur Parteien, sondern auch Spender sollen einer Meldepflicht an den Rechnungshof unterliegen. Die Meldung sollte auf einfache Weise Online erfolgen können. Zuwiderhandeln ist zu sanktionieren. Durch einen solchen dualen Meldeansatz wird die Möglichkeit für Umgehungen oder Verstöße minimiert.
  • Parteien sind einem gesetzlich verpflichteten internen Compliance Management System zu unterwerfen, dessen Effizienz im Rahmen der Prüfberechtigung des Rechnungshofs durch diesen zu überprüfen ist.
  • Die Ausnahme im Strafgesetzbuch einen Vorteil, statt dem Amtsträger einer gemeinnützigen Einrichtung zuzuwenden, um eine Amtshandlung zu erlangen, soll ersatzlos gestrichen werden.

Link zum Forderungspapier von TI-Austria: https://www.ti-austria.at/was-wir-tun/forderungspapiere/

 

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[1] „Zadic kündigt Gesetzespaket an“ https://orf.at/stories/3166024/, veröffentlicht am 17. Mai 2020