Indizes / CPI

 

TI möchte verlässliche quantitative Diagnosetools für den Bereich der Korruptions- und Transparenzniveaus zur Verfügung stellen und hat daher Werkzeuge zur Messung von Korruption entwickelt. Da Korruption aufgrund ihrer verdeckten Natur aber nur sehr schwer objektiv zu messen ist, muss diese Messung meist indirekt über die Wahrnehmungen und Erfahrungen von Länderanalysten, Geschäftsleuten oder auch der breiten Öffentlichkeit erfolgen. Die Forschung der letzten Jahrzehnte hat gezeigt, dass diese indirekte und eher subjektive Methode dennoch eine verlässliche Schätzung bezüglich Art und Umfang von Korruption in einem Land darstellt.

Corruption-Perceptions Index (CPI)

Der Corruption Perceptions Index (CPI) ist das bekannteste Instrument von TI. Er wird seit 1995 jährlich veröffentlicht und hat stark dazu beigetragen, das öffentliche und politische Bewusstsein bezüglich der Korruption auf nationaler und internationaler Ebene zu steigern und die Problematik so auf die internationale Agenda zu setzen. Der CPI reiht mehr als 180 Länder nach dem Grad auf, in dem dort Korruption im öffentlichen Sektor wahrgenommen wird. Es ist ein zusammengesetzter Index, der sich auf verschiedene Umfragen und Untersuchungen stützt, die von zahlreichen unabhängigen Institutionen durchgeführt wurden. Es wurden Geschäftsleute sowie Länderanalysten befragt und Meinungsumfragen mit Staatsbürgern im In- und Ausland miteinbezogen… weitere Informationen.

Weitere Informationen über den CPI sowie die Resultate aller bisherigen Indizes finden Sie auf der Website des internationalen TI -Sekretariats hier.

NEU: CPI PRESSEMITTEILUNG 2023:
Korruptionsranking CPI – Skandale schaden Österreich!

Übersicht all unserer CPI-Pressemitteilungen finden Sie hier.

 

Global Corruption Barometer (GCB)

Das Global Corruption Barometer (GCB) ist die weltweit größte Meinungsumfrage zum Thema Korruption, das ein breites Spektrum an Daten über die Korruptionswahrnehmungen und -erfahrungen der Zivilbevölkerung bietet. Es wurde ab 2003 zunächst jährlich erstellt und wird seit 2007 im Zwei-Jahresrhythmus veröffentlicht.

Das GCB erhebt die direkten Ansichten von über 100 000 Menschen in 107 Ländern. Erfragt wird unter anderem, welche persönlichen Erfahrungen die Befragten mit Bestechungszahlungen oder -forderungen gemacht haben, welche Institutionen am häufigsten Schmiergeld fordern, welche Institutionen die Bürger als am meisten von Korruption betroffen ansehen und wie sie sowohl die künftige Entwicklung der Korruption als auch die Antikorruptions-Bemühungen ihrer Regierungen beurteilen. Das GCB liefert außerdem Einblicke, wie willig und bereit Menschen sind, aktiv an der Eindämmung von Korruption mitzuwirken. Dabei werden auch Differenzierungen in einzelne Lebensbereiche vorgenommen, wie beispielweise in private, politische oder wirtschaftliche Aspekte.

Weitere Informationen über das GCB sowie die Resultate aller bisherigen Indizes finden Sie auf der Website des internationalen TI-Sekretariats hier.

Pressemitteilungen und Veranstaltungen zum Thema finden Sie hier

Exporting Corruption Report 2022

  • Das Headquarter von Transparency International in Berlin hat am 11. Oktober 2022 den „Exporting Corruption Report“, einen Bericht zum Stand der Strafverfolgung von Auslandsbestechung in OECD-Ländern, veröffentlicht. Die OECD-Konvention verpflichtet jene Staaten, welche die Konvention unterzeichnet haben, Auslandsbestechung unter Strafe zu stellen und konkrete Verfolgungsmaßnahmen einzuleiten.
  • „OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr“
  • TI-S hat die Umsetzung in den Ländern untersucht, und diese in vier Kategorien unterteilt: „Aktive Umsetzung der OECD-Konvention“, „Moderate Umsetzung“, „Limitierte Umsetzung“ und „Geringe bis keine Umsetzung“. Die untersuchten Länder sind gemeinsam für mehr als 85 % des weltweiten Exportes verantwortlich.
  • Der Bericht bewertet die Umsetzung bzw. Durchsetzung der OECD-Konvention in 43 der 44 Unterzeichnerstaaten sowie in China, der Sonderverwaltungszone Hongkong, Indien und Singapur. Obwohl sie nicht Teil des OECD-Übereinkommens sind, sind diese vier Länder und Gebiete wichtige Exporteure mit jeweils einem Anteil von 2 Prozent oder mehr am Welthandel.
  • Methodologie: Die Länder werden basierend auf der Durchsetzungsleistung in verschiedenen Phasen bewertet:
    • Anzahl der eingeleiteten Ermittlungen,
    • Anzahl erhobener Anklagen und
    • mit Sanktionen abgeschlossenen Fälle über einen Zeitraum von vier Jahren (2018-2021).

Die Fälle werden nach Vollzugsstadium und Bedeutung gewichtet. Dabei wird der Länderanteil am weltweiten Export eingerechnet.

Global

  • Bei der Bewertung wurde festgestellt, dass die „aktive Strafverfolgung gegen Bestechung im Ausland und die Umsetzung der OECD-Konvention“ seit 2020 weiter zurückgegangen ist. Nur zwei von 47 Ländern wurden in der Kategorie „Aktive Umsetzung“ gereiht, nämlich USA und die Schweiz. Gemeinsam sind sie für 11,8 Prozent der weltweiten Exporte verantwortlich (2020 waren es 4 Staaten mit 16,5 % Anteil am weltweiten Export).
  • Große Nicht-OECD-Konventionsländer verbleiben in der Kategorie mit „Geringer bis keiner Umsetzung“, darunter China, der weltweit größte Exporteur, und Indien, das immer noch keine Gesetzgebung hat, die Bestechung ausländischer Amtsträger/innen unter Strafe stellt.

Österreich

  • Seit dem letzten Bericht (2020) hat sich in Österreich wenig verändert. Österreich wird eine „eine limitierte Umsetzung der OECD-Konvention“ bescheinigt.
  • Im Zeitraum 2018-2021 wurden in Österreich drei Ermittlungsverfahren eröffnet, zwei Verfahren eingeleitet und ein Verfahren mit Sanktionen abgeschlossen.
  • Länder wie Kanada, Neuseeland und die Niederlande, die im CPI-Ranking traditionell besser abschneiden, finden sich ebenfalls in dieser Kategorie.
  • Im Zuge der Datenerhebung vom TI-Headquarter in Berlin werden auch VertreterInnen der Justizministerien und der Strafverfolgungsbehörden kontaktiert.

Verbesserungspotenzial für Österreich laut Bericht:

  • 1. Statistiken: Veröffentlichung detaillierterer (auch anonymisierter) Daten, einschließlich separater Statistiken zur Strafverfolgung von Bestechungsgeldzahlungen an ausländische Amtsträger/innen.
  • 2. Whistleblowing: Implementierung neuer Gesetze, um den Schutz von Hinweisgeber/innen zu verbessern, und deren Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden zu fördern.
  • 3. VbVG: Erhöhung der finanziellen Sanktionen für juristische Personen, damit diese verhältnismäßig und abschreckend sind.
  • 4. Generalstaatsanwaltschaft: Gewährleistung vollständiger Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft, um potenzielle politische Einflussnahme zu vermeiden.
  • 5. Internationale Zusammenarbeit: Verbesserung der internationalen Ermittlungsmechanismen, Gewährleistung der Zusammenarbeit über internationale Kanäle und Lockerung der Grundsätze, die internationale Ermittlungen behindern

Positive Entwicklungen laut Bericht:

  • Entwurf Hinweisgeberinnenschutzgesetz
  • Arbeitsgruppe und Vorschläge zum Thema Generalstaatsanwaltschaft / Bundestaatsanwaltschaft
  • Zur Stärkung der österreichischen Justiz und Staatsanwaltschaft wurde kürzlich zusätzlich Haushaltsmittel und Personal bereitgestellt, mit 10 zusätzlichen Stellen für Richter, 40 für Staatsanwälte und 100 für Beamte.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.