Was ist Korruption?

 

TI bezieht weltweit gegen Korruption und für mehr Transparenz Stellung. TI bezieht weltweit gegen Korruption und für mehr Transparenz Stellung. TI-Austria kommt dieser Aufgabe in Österreich nach. Unser Ziel ist es, in allen Gesellschaftsbereichen Korruption zu verhindern sowie Transparenz, Verantwortung und Integrität zu fördern. Zu diesem Zweck arbeiten wir darauf hin, das allgemeine Bewusstsein gegen Korruption und für Transparenz in Österreich zu sensibilisieren.

Korruptionsgrundwissen

Transparency International definiert Korruption als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.

Man spricht bei Korruption oft von einem unsichtbaren oder auch vermeintlich opferlosen Phänomen, denn es gibt auf den ersten Blick nur Täter: Bestecher und Bestochene. An einer Aufdeckung haben beide begreiflicherweise kein Interesse und setzen alles daran, ihr Tun zu verschleiern. Geschädigt wird dabei keine einzelne Person oder Personengruppe, sondern die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit.

Bis heute existiert jedoch keine einheitliche, international anerkannte Korruptionsdefinition. Welche Handlungen als illegitim oder illegal und somit als Korruption angesehen werden, kann daher von Kultur zu Kultur stark variieren.

In der Tat besteht im juristischen Sinne meist nicht einmal ein Straftatbestand der Korruption als solcher. Korruption wird meist vielmehr als Oberbegriff für eine Vielzahl an einzelnen kriminellen Akten verwendet. All dies erschwert auch die Bemühungen um die Prävention und die Bekämpfung von Korruption immens, da auch diese sich den örtlichen Gegebenheiten anpassen müssen. TI setzt daher auf das System der nationalen Chapters, die fest in den jeweiligen Gesellschaften verwurzelt sind. So können sie die lokale Situation in Bezug auf Korruption und Intransparenz am besten nachvollziehen und ihre Aktivitäten und Projekte ideal auf diese abstimmen.

Antikorruptionsgesetzgebung

Umfassende und klar definierte Antikorruptions-Gesetze sind eines der wichtigsten Werkzeuge im Rahmen der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Durch die Androhung von Sanktionen im Falle von Verstößen wirken sie korrupten Praktiken oftmals bereits präventiv entgegen und ermöglichen die juristische Verfolgung und Verurteilung der Täter.

Korruption wird meist als Oberbegriff für eine Vielzahl an einzelnen kriminellen Akten, wie beispielsweise Bestechung, Veruntreuung, Unterschlagung, missbräuchliche Einflussnahme, Amtsmissbrauch, unrechtmäßige Bereicherung oder Geldwäsche, verwendet.

Daher ist es umso wichtiger, alle mit Korruption in Verbindung stehenden Delikte klar zu definieren und unter Strafe zu stellen. Zudem bedarf es in diesem Zusammenhang internationaler Initiativen zur Abstimmung und Vereinheitlichung des Korruptionsstrafrechts, um korrupte Praktiken auch grenzüberschreitend effektiv eindämmen zu können. TI-Austria erarbeitet regelmäßig Reformvorschläge und versucht, durch Forderungspapiere und Stellungnahmen, einen Beitrag zu einer lückenlosen und eindeutigen Antikorruptions-Gesetzgebung zu leisten.

Nationale Gesetze

Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008 wurden viele der im Vorfeld von Österreich ratifizierten internationalen Abkommen in nationales Recht umgesetzt, wodurch sich zahlreiche neue, zuvor nicht strafbare, Tatbestände im Zusammenhang mit Korruption ergaben. So wurden beispielsweise erstmals die Korruption im privaten Sektor sowie die „vorsorgliche“ Vorteilsgewährung zur Beeinflussung unter Strafe gestellt. Diese Regelungen wurden aber mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009 wieder erheblich entschärft.

Und wenngleich derartige einzelne, mit Korruption in Verbindung stehende, Delikte bereits strafbar waren, war der Begriff Korruption als solcher im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) lange Zeit nicht zu finden. Erst seit durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 der 22. Abschnitt des Besonderen Teils des StGB mit „Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen“ überschrieben wurde, ist der Begriff Korruption explizit Teil des österreichischen Strafrechts.

Seitdem sind zahlreiche Korruptionstatbestände, wie beispielsweise Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilszuwendung und Vorteilsannahme sowie verbotene Intervention, in diesem Abschnitt des StGB unter den Paragraphen 304 bis 309 zusammengefasst. Weitere mit Korruption in Verbindung stehende Delikte, wie etwa Veruntreuung (§ 133), Untreue (§ 153), Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a), Geldwäsche (§ 165) oder betrügerische Absprache (§168b), werden im StGB jedoch weiterhin außerhalb des Abschnittes zu Korruptionsdelikten definiert, stehen aber ebenfalls unter Strafe.

Abgesehen von der Kriminalisierung und Sanktionierung von einzelnen Tatbeständen finden sich zahlreiche für die Antikorruptions-Gesetzgebung essenzielle Regelungen zudem außerhalb des Strafgesetzbuches. So wird die Interessenvertretung im Lobbying-Gesetz und die Finanzierung politischer Parteien im Parteien-Gesetz geregelt. Wichtige gesetzliche Vorschriften über den Schutz von Hinweisgebern sind im Beamten-Dienstrechtsgesetz sowie im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, in der Dienstordnung und der Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Wien sowie in zahlreichen weiteren Dienstrechtsgesetzen der Bundesländer definiert. Wesentliche Regelungen zur Geldwäsche stehen in der Strafprozessordnung, der Rechtsanwaltsordnung, dem Bankwesengesetz, der Gewerbeordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz, dem Glücksspielgesetz, dem Börsegesetz, dem Wertpapieraufsichtsgesetz, der Notariatsordnung sowie den Ausübungsrichtlinien des Wirtschaftstreuhandberufs – um nur einige Bespiele zu nennen.

In den meisten dieser – häufig zudem recht unübersichtlichen – Bereiche besteht noch erheblicher Verbesserungsbedarf.

Internationale Abkommen

Im Zeitalter der Globalisierung können sich nicht nur Ressourcen und Informationen frei bewegen und nationale Grenzen mit Leichtigkeit überschreiten – sondern auch Korruption. Isolierte Anti-Korruptions-Bemühungen eines Landes zeigen daher nur wenig Wirkung. Korruption muss auf internationaler Ebene bekämpft werden. Die Länder müssen sich hierzu durch internationale Übereinkommen auf nationale und grenzüberschreitende, verbindliche, Maßnahmen einigen und diese in nationales Recht umsetzen.

  • Europäische Union

Korruption fügt der europäischen Wirtschaft einen Schaden von rund 120 Milliarden Euro pro Jahr zu. Zwar haben EU-Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht, dennoch existiert noch immer kein einheitliches Anti-Korruptions-Abkommen auf europäischer Ebene.

Mit dem Stockholmer Programm aus dem Jahr 2009 hat der Europäische Rat immerhin Korruptionsprävention zudem zu einer Priorität im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht erklärt. Zudem hat die Europäische Kommission im Februar 2014 erstmals einen Anti-Korruptions-Report veröffentlicht, der einen Überblick über die Situation bezüglich Korruption und Anti-Korruptionsbemühungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten liefert. Daraus geht hervor, dass sowohl Art und Umfang von Korruption als auch die Effektivität der Anti-Korruptions-Maßnahmen von Staat zu Staat zu Staat stark variiert.
 

  • Criminal Law Convention on Corruption

Das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats wurde 1999 beschlossen und trat 2002 in Kraft. Der Regelungsbereich des Übereinkommens erstreckt sich insbesondere auf die Kriminalisierung und Sanktionierung korruptionsrelevanter Handlungen, wodurch neben der aktiven erstmals auch die passive Bestechung ausländischer Beamter, Behördenmitglieder und Parlamentarier strafbar wurde. Dazu gehören auch Amtsträger internationaler Organisationen und internationaler Gerichtshöfe. Zudem erklären sich die Unterzeichnerstaaten bereit, anderen Staaten Informationen im Zusammenhang mit solchen Straftaten zur Verfügung zu stellen, ihnen Amtshilfe zu gewähren und Straftäter auszuliefern. Dadurch wurde vor allem den Anliegen Rechnung getragen werden, dass Unternehmen durch korrupte Handlungen keine Wettbewerbsvorteile erzielen können. Österreich hat das Übereinkommen 2013 ratifiziert, Anfang 2014 trat es somit hierzulande in Kraft.
 

  • OECD Convention on Combating Bribery of Foreign Public Officials in International Business Transactions (OECD Anti-Bribery Convention)

Die OECD-Konvention über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr wurde 1997 vom OECD-Rat angenommen. Diese Konvention bringt eine Harmonisierung der verschiedenen Gesetzgebungen der 38 OECD-Mitgliederländer mit sich. 2009 wurde die Konvention durch zwei Empfehlungen für ein Ende der steuerlichen Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern und die Kooperation in strafrechtlich relevanten Steuerfragen ergänzt. Die OECD prüft die gesetzliche Umsetzung der Konvention durch die einzelnen Mitgliedstaaten in 3 Phasen, an deren Ende jeweils ausführliche Prüfberichte stehen. Österreich hat die Konvention 1999 ratifiziert.
 

  • United Nations Convention against Corruption (UNCAC)

Die UNCAC ist der weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Vertrag zur Korruptionsbekämpfung und hat in der Prävention, Kriminalisierung wie auch Sanktionierung von Korruption neue Maßstäbe gesetzt. Die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption, UNCAC, wurde 2003 von der Generalversammlung angenommen und den Staaten zur Unterzeichnung vorgelegt. Österreich hat die UNCAC 2003 unterzeichnet und 2006 ratifiziert.

Antikorruptionsinstitutionen

Es bedarf effektiv arbeitender Antikorruptions-Institutionen, die nicht nur die Einhaltung der Gesetze überwachen und Verstöße sanktionieren, sondern auch stets die Gesetze selbst weiterentwickeln. Hierbei hat sich die internationale Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Institutionen als wirkungsvolles Werkzeug erwiesen. Durch die verschiedenen Antikorruptions-Projekte, sowie die Forderungspapiere und Stellungnahmen liefert TI-Austria der österreichischen Regierung dabei wertvolles Feedback hinsichtlich ihrer Fortschritte sowie des noch ausstehenden Verbesserungspotenzials.

Nationale Behörden

  • Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ist die österreichische kriminalpolizeiliche Verfolgungs- und Präventionseinrichtung für Korruption im Innenministerium. Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption und Amtsmissbrauch zählen zu seinen Hauptaufgaben.  Das BAK ist eine Einrichtung des Innenministeriums, jedoch organisatorisch außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit angesiedelt. Es arbeitet in enger Kooperation mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und ist österreichischer Ansprechpartner für das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung.

  • Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA)

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (kurz Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – WKStA) ist die Nachfolgebehörde der Korruptionsstaatsanwaltschaft, welche im Januar 2009 unter der Leitung des damaligen TI-Austria Beiratsmitglieds Mag. Walter Geyer ihre Tätigkeit aufnahm. Die Zuständigkeit der WKStA umfasst, abgesehen von Amts- und Korruptionsdelikten, auch Wirtschafts- und Finanzdelikte ab einer Schadenssumme von 5 Millionen Euro. Seit März 2013 betreibt die WKStA auch eine Online-Whistleblower-Plattform, auf der anonyme Hinweise auf Korruptionsfälle abgegeben werden können. Waren Anfang 2009 nur drei Staatsanwälte für die Korruptionsstaatsanwaltschaft tätig, ist deren Zahl Ende 2015 auf 31 angewachsen. Angesichts der durchschnittlich 1.300 – 1.400 an zu bearbeitenden Fällen pro Jahr wären für eine effiziente Arbeit der WKStA aber 40 Staatsanwälte nötig.
Seit 2012 ist Hofrätin Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda Leiterin der WKStA, deren Sitz in Wien ist. Seit 2015 gibt es eine Außenstelle mit Standort in Graz.

Internationale Einrichtungen

  • Office européen de lutte anti-fraude (OLAF)

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Office européen de Lutte Anti-Fraude – OLAF) ist ein Amt der Europäischen Kommission mit Sitz in Brüssel. Zu seinen Hauptaufgaben zählen die Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen Aktivitäten, die die Europäische Union finanziell schädigen.

  • European contact-point network against corruption (EACN)

Das EACN (European contact-point network against corruption) ist das formale Netzwerk von rund 50 EU-Antikorruptions-Behörden. Gemeinsam mit dem EPAC ist das EACN das zentrale Forum für europäische Antikorruptions-Praktiker zum Austausch von Erfahrungen und Expertisen.

  • European Partners Against Corruption (EPAC)

Die European Partners Against Corruption (EPAC) sind ein unabhängiges, informelles Netzwerk von über 65 nationalen Antikorruptions-Behörden. EPAC ist eine der Polizei übergeordnete Überwachungseinrichtung aus den Mitgliedsländern des Europarats. Es wurde 2004 durch eine Initiative Österreichs gegründet. Das Netzwerk wurde eingerichtet, um die Zusammenarbeit zwischen den Antikorruptions-Behörden der Mitgliedstaaten des Europarats zu fördern.

  • Group d’Etats contre la corruption (GRECO)

Für die Umsetzung der Anti-Korruptions-Politik des Europarats existiert mit der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) ein eigener Monitoring-Mechanismus. In zyklisch durchgeführten Evaluationsrunden befasst sich GRECO mit jeweils einem bestimmten Themenbereich. Dabei fassen die Experten von GRECO ihre während einer Evaluation gewonnenen Erkenntnisse in einem Länderbericht zusammen, zu welchem der betroffene Staat schriftlich Stellung nehmen kann. Auf der Grundlage von Länderbericht und Regierungsstellungnahme kann GRECO dann Empfehlungen ausarbeiten. Diese Empfehlungen, für deren Umsetzung der betroffene Staat 18 Monate Zeit hat, haben allerdings keinen verpflichtenden Charakter. Österreich ist GRECO als vorletztes Europaratsmitglied mit Wirkung vom 1. Dezember 2006 beigetreten. 

  • United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC)

Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) ist Teil des UN-Sekretariats. Seine Aufgabe ist die Unterstützung von Mitgliedsstaaten der UN bei der Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität, Terrorismus, Drogenhandel und -missbrauch sowie bei Kriminalitätsprävention und Strafrechtsreformen.

 

  • Conference of the States Parties to the United Nations Convention against Corruption (CoSP)

Die Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (CoSP) wurde 2006 als oberstes Gremium der Vertragsstaaten der United Nations Convention against Corruption eingerichtet, um die Kooperation und den Informationsaustausch zwischen den Parteien sowie die Erreichung der in der Konvention festgelegten Ziele zu vereinfachen. Die CoSP entwickelte zusätzlich einen Review Mechanism hinsichtlich der United Nations Convention against Corruption, welcher 2010 mit dem ersten Review Cycle begann. Grundlage des Mechanismus ist ein Peer-Review-System, in dessen Rahmen ein Staat wird immer von zwei weiteren Vertragsstaaten begutachtet wird.