Nationale Behörden

 

Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ist die österreichische kriminalpolizeiliche Verfolgungs- und Präventionseinrichtung für Korruption im Innenministerium.

Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption und Amtsmissbrauch zählen zu seinen Hauptaufgaben. Das BAK ist im Detail für folgende Delikte zuständig:

  • Bestechung und Bestechlichkeit
  • Amtsmissbrauch
  • Verbotene Intervention
  • Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung
  • Geschenkannahme durch Machthaber
  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren
  • bestimmte Fälle der Geldwäsche

Auch Ermittlungen innerhalb der Polizei, etwa bei Schusswaffeneinsätzen, gehören zum Zuständigkeitsbereich des BAK. Im Bereich der Prävention sind die systematische Ursachenforschung von Korruption und die statistische Analyse von Korruptionsfällen genauso wie die Bildung zentrale Aufgaben des Bundesamts.

Das BAK ist eine Einrichtung des Innenministeriums, jedoch organisatorisch außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit angesiedelt. Es arbeitet in enger Kooperation mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und ist österreichischer Ansprechpartner für das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung.

Weitere Informationen über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung finden Sie auf der Website des BAK:
http://www.bak.gv.at

 

Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA)

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (kurz Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – WKStA) ist die Nachfolgebehörde der Korruptionsstaatsanwaltschaft, welche im Januar 2009 unter der Leitung des damaligen TI -AC Beiratsmitglieds Mag. Walter Geyer ihre Tätigkeit aufnahm, mit erweiterten Kompetenzen zur speziellen Bewältigung von überdurchschnittlich komplexen Verfahren. Die Zuständigkeit der WKStA umfasst, abgesehen von Amts- und Korruptionsdelikten, auch Wirtschafts- und Finanzdelikte ab einer Schadenssumme von 5 Millionen Euro. Seit März 2013 betreibt die WKStA auch eine Online-Whistleblower-Plattform, auf der anonym Hinweise auf Korruptionsfälle abgegeben werden können.

Waren Anfang 2009 nur drei Staatsanwälte für die Korruptionsstaatsanwaltschaft tätig, ist deren Zahl Ende 2015 auf 31 angewachsen. Angesichts der durchschnittlich 1.300 – 1.400 an zu bearbeitenden Fällen pro Jahr wären für eine effiziente Arbeit der WKStA aber 40 Staatsanwälte nötig.

Seit 2012 ist Hofrätin Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda Leiterin der WKStA, deren Sitz in Wien ist. Seit 2015 gibt es eine Außenstelle mit Standort in Graz.

Weitere Informationen über die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption finden Sie auf der Website der WKStA: http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484853f386e94013f57e43e3a0bd8.de.html