Transparency International – Austrian Chapter begrüßt Gesetzesinitiativen im Gesundheitswesen

 

Wien, 07.07.2011: Transparency International Austrian Chapter begrüßt zwei Gesetzesinitiativen, die am Freitag, dem 8. Juli 2011 im Nationalrat beschlossen werden. Für planbare Operationen in der Augenheilkunde, Neurochirurgie sowie Orthopädie und orthopädische Chirurgie soll es künftig transparente Wartelisten geben. Die Bundesländer werden zur Umsetzung eines entsprechenden Wartelistenregimes verpflichtet. Damit soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass sich Patienten/Patientinnen einen schnelleren Zugang zu Operationsterminen „erkaufen“ können. „Die transparente Gestaltung von Wartelisten in Spitälern ist eine langjährige Forderung von Transparency“, betont Prof. Mag. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria. „Nur mit Transparenz können Einfallstore für Korruption im Gesundheitswesen geschlossen werden.

Die Praxis zeige allerdings, dass auch die ausgefeiltesten Systeme nicht gänzlich vor Missbrauch schützen können. „Kuvert- und Mehrklassen-Medizin haben in Österreich eine tiefe Verwurzelung“, sagt Dr. med. Franz Piribauer, Sprecher der AG Gesundheitswesen bei TI-Austria. „Unabhängige Kontrollen sind notwendig, um mit Geld oder Einfluss erkaufte Bevorzugungen abzuschaffen. Die ‚Chefeinschübe’ ohne medizinische Notwendigkeit sind nicht zu tolerieren.“

Erfreulich sei aus Sicht von TI-Austria auch die längst überfällige Modernisierung des Bundesgesetzes über den Obersten Sanitätsrat. Künftig müssen alle Mitglieder dieses einflussreichen Beratungsgremiums eine Erklärung über allfällige Interessenskonflikte abgeben. Dazu zählen vor allem finanzielle Beziehungen zu Interessensverbänden und gewinnorientierten Unternehmen. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und schafft ein neues Bewusstsein bei allen Beteiligten“, sagt Geiblinger. Die AG Gesundheit von TI-Austria habe bereits im April des Jahres dem Gesundheitsminister ein Muster für eine „Conflicts of Interest Declaration“ nach internationalem Vorbild übermittelt. „Wir freuen uns, dass er diese Anregungen aufgenommen hat“, so Piribauer. Was allerdings noch fehle, sei der nächste Schritt, der international Standard sei – nämlich die Veröffentlichung der Erklärungen. Denn nur dann könne die Vollständigkeit der Angaben auch überprüft werden, so der TI-Sprecher.

 

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