Wien, 05.12.2012: Der Korruptionswahrnehmungsindex 2012 (CPI) von Transparency International zeigt eine starke Verschlechterung Österreichs bei der Einschätzung der Verbreitung von Korruption im internationalen Vergleich. „Lag Österreich 2005 noch auf Rang 10 in der Wahrnehmung der internationalen Geschäftswelt, so liegt Österreich 2012 weltweit nur noch auf Rang 25“ sagt Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von Transparency International  -Austrian Chapter (TI-Austria). Dies ist auch im Vergleich zum Vorjahr (Österreich mit Großbritannien und Barbados auf Rang 16-18) eine sehr markante Verschlechterung.

Im Vergleich der EU-27 und anderer entwickelter demokratischer Industriestaaten liegt Österreich nur mehr im Durchschnitt, im Vergleich der früheren EU-15 und der angelsächsischen Demokratien sogar nur mehr im unteren Drittel (nur die mediterranen EU-Mitgliedstaaten liegen hier noch schlechter).

Der besonders drastische Abstieg kann auch als Ergebnis einer methodischen Überarbeitung des Index angesehen werden: 2012 wurden nur Umfragen/Einschätzungen aus dem Jahr 2012 berücksichtigt, bis 2011 aus den letzten beiden Jahren, womit die Ergebnisse über mehrere Jahre „geglättet“ wurden. Seit 2012 wirken sich aktuelle Einschätzungen unmittelbar auf den Index aus. „Dies bedeutet, dass sich auch künftige Verbesserungen  und Verschlechterungen in der Einschätzung der Verbreitung von Korruption rascher auf den Indexwert auswirken würden, was eine klare Aufforderung an die politischen Entscheidungsträger ist, Korruption effizient und glaubwürdig zu bekämpfen.“ so DDr. Hubert Sickinger, Vizepräsident des TI-Austria-Beirats.

 

Korruption öffentlich sichtbarer

Die Ursachen für Österreichs markante Verschlechterung im Vergleich zu den Vorjahren sind leicht erklärbar: Korruption vor allem im Bereich von Politik und Wirtschaft wurde vor allem seit dem Vorjahr öffentlich sehr viel sichtbarer als bisher.

„Wir bei TI-Austria erkennen durchaus an, dass nicht nur die Medien, sondern auch die Justiz sowie die Regierung und die Abgeordneten – mit dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zumindest im ersten Halbjahr 2012 – mittlerweile viel zur Aufdeckung von Korruption beigetragen haben.“ meint Eva Geiblinger. Als Ergebnis wurden Ende Juni 2012 unter anderem schwerwiegende Lücken im Korruptionsstrafrecht geschlossen und ein neues Parteiengesetz erlassen. Diese Gesetze, die auch Forderungen von TI-Austria aufgegriffen haben, müssen nun konsequent angewandt werden.

 

Zwei wichtige Forderungen von TI-Austria blieben allerdings bislang unerfüllt:

  • TI-Austria nimmt positiv zur Kenntnis, dass das Justizministerium bestrebt ist, die personellen Ressourcen der Staatsanwaltschaften (besonders der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) deutlich auszubauen. Dies ist zur effizienten Bekämpfung hochrangiger Korruption sowie von komplexen Wirtschaftsdelikten unabdingbar, muss in den folgenden Jahren fortgesetzt werden und ist auch für Wirtschaftsermittler im Bereich der Polizei notwendig. Zugleich fordert TI-Austria allerdings die Abschaffung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft (die verfassungsrechtlich einen Teil der Justiz darstellt) gegenüber dem Justizministerium. „Es sollte nicht von der Person des Ministers bzw. der Ministerin oder den Interessen seiner bzw. ihrer Partei abhängen, ob Einfluss auf Anklagen oder Einstellungen genommen wird – oder dass zumindest ein derartiger Eindruck in der Öffentlichkeit entstehen könnte“, so Dr. Franz Fiedler, Präsident des Beirats von TI-Austria.
  • In Österreich fehlt bislang eine umfassende Regelung zum Schutz von Hinweisgebern in Korruptionsfällen. Auch internationale Institutionen (wie GRECO) fordern eine derartige „whistleblower protection“, da Korruptionsfälle in den meisten Fällen durch Hinweise von „Insidern“ aus den betroffenen Organisationen selbst aufgedeckt werden. „Während die 2011 eingeführte „Kronzeugenregelung“ – bei der es um Tatbeteiligte geht, die ihr Wissen umfassend den Justizbehörden offenlegen müssen – mittlerweile ihre Brauchbarkeit zur Aufdeckung von Korruptionsfällen bereits unter Beweis gestellt hat, fehlt eine Schutzregelung für nicht in Delikte involvierte Hinweisgeber aus den entsprechenden Unternehmen und Behörden gegen dienstrechtliche oder tatsächliche Benachteiligungen oder auch existenzbedrohende Klagen.“ so Karin Mair, Beiratsmitglied von TI-Austria.

 

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Transparency International – Austrian Chapter
Tel.: +43 (0)1 960 760
E-Mail: office[at]ti-austria.at

 

Dateien:

2012-12-05_Corruption Perceptions Index 2012 – Pressemitteilung international

2012-12-05_Corruption Perceptions Index 2012 – Ergebnisse gesamt

2012-12-05_Corruption Perceptions Index 2012 – Ergebnisse westliche Demokratien

2012-12-05_Corruption Perceptions Index 2012 – Ergebnisse entwickelte Industriestaaten