Die Nichtregierungsorganisation fordert aber eine zuverlässige Einhaltung der freiwilligen Initiative oder verbindliche gesetzliche Regelungen

 

Wien, 26.11.2015: Ab 1.1.2016 tritt in Österreich eine freiwillige Transparenzinitiative der Pharmaindustrie in Kraft, die Pharmaunternehmen zur Offenlegung ihrer Zahlungen an Ärzte und andere Gesundheitsberufe verpflichtet – allerdings nur, wenn diese ausdrücklich zustimmen. „Wir begrüßen diese Initiative, denn Transparenz ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Korruption“, betont Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von Transparency International – Austrian Chapter (TI-Austria). „Wir befürchten aber, dass der Datenschutz von vielen als Vorwand gegen eine transparente Offenlegung vorgeschoben wird.“

Das Gesundheitswesen gilt allgemein als besonders anfällig für Korruption. Nicht zuletzt aus Imagegründen haben die Pharmafirmen des europäischen Branchenverbandes EFPIA daher im Jahr 2013 eine freiwillige Initiative zur Offenlegung von Zuwendungen an medizinische Einrichtungen und Ärzte, den sogenannten Disclosure Code, beschlossen. In Österreich wurde im Jahr 2014 eine entsprechende Regelung von den Mitgliedsunternehmen der PHARMIG in den Verhaltenscodex aufgenommen und auch mit der Ärztekammer abgestimmt.

Demnach müssen die Firmen ab dem kommenden Jahr jeweils bis zum 30. Juni alle geldwerten Leistungen, die im Vorjahr an Angehörige der Fachkreise, wie etwa an Ärzte und andere Gesundheitsberufe, sowie an Institutionen geflossen sind, auf ihren Websites offenlegen – grundsätzlich unter namentlicher Nennung der Empfänger. Nur wenn das aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, darf die Meldung in aggregierter Form – also zusammengefasst und anonymisiert – erfolgen.

Da in Österreich der Schutz personenbezogener Daten aber sehr streng ist, bedarf die namentliche Nennung einer ausdrücklichen Zustimmung der Ärzte. Nur wenige Pharmafirmen verfolgen eine jedoch strenge „No consent – no contract“ – Politik, gemäß der sie in Zukunft nur mehr mit jenen Ärzten Verträge abschließen wollen, die auch der namentlichen Offenlegung zustimmen. TI-Austria wird die Offenlegungspraxis daher im kommenden Jahr genau analysieren.

„Sollte die freiwillige Selbstverpflichtung der Pharmaunternehmen nicht für ausreichend Transparenz sorgen, sollte über eine gesetzliche Regelung analog zum Sunshine Act in den USA nachgedacht werden“, fordert Franz Piribauer, Leiter der Arbeitsgruppe Gesundheitswesen bei TI-Austria. „Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie die beste Behandlung bekommen und nicht die, für die meinungsbildende Ärzte das meiste Geld bekommen. Deswegen sollten sie überprüfen können, welche Ärzte wie viele Zuwendungen der Pharmaindustrie erhalten“.

 

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Transparency International – Austrian Chapter
Thomas Gradel
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