Offenlegung der wirtschaftlichen Eigentümer aller juristischen Personen ohne Ausnahmen als wichtiger Schritt zur Geldwäscheprävention
Wien, 06.11.2017: Angesichts der Veröffentlichung der Paradise Papers fordert die globale Antikorruptionsorganisation Transparency International die internationale Staatengemeinschaft erneut dazu auf, unverzüglich gegen Briefkastenfirmen vorzugehen und die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen offenzulegen.
„Auch Österreich muss sich an den internationalen Bemühungen um eine Eindämmung von Geldwäsche bei Erträgen aus Korruptionsdelikten stärker beteiligen“, betont Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von Transparency International – Austrian Chapter (TI-Austria). „Die Paradise Papers zeigen, dass auch anderthalb Jahre nach den Panama Papers das Geschäftsmodell der Schattenfinanzplätze unverändert gut funktioniert.“
Innerhalb der EU wurde den Mitgliedsstaaten durch die 4. EU-Geldwäscherichtlinie die Verpflichtung zu Transparenzregistern zur Offenlegung wirtschaftlicher Eigentümer bereits auferlegt – so auch in Österreich, wo sich die Richtlinie derzeit im Umsetzungsstatus befindet. Allerdings ist es nach wie vor möglich, die tatsächlichen Eigentümer eines Unternehmens zu verschleiern, darüber hinaus ist das Register nicht öffentlich zugänglich. Gelegenheit nachzubessern bietet die 5. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie, die voraussichtlich kommendes Jahr in nationales Recht umgesetzt werden muss.
„Wir fordern die österreichische Regierung daher auf, ein nationales, transparentes und öffentlich zugängliches Unternehmensregister für alle Gesellschaftsformen ohne Ausnahmen einzurichten,“ so Thomas Gradel, Geschäftsführer von TI-Austria.
Bei den Paradise Papers handelt es sich um rund 13,4 Millionen durchgesickerte Finanzdokumente, die vom Internationalen Konsortium Investigativer Journalisten (ICIJ) ausgewertet wurden. Die Papiere decken die Offshore-Bestände von über 150 Politikern aus fast 50 Ländern – darunter auch aktuelle und ehemalige Staats- und Regierungschefs – sowie weiteren wohlhabenden Personen und Behörden auf, die ihr Vermögen in Briefkastenfirmen in 19 Steueroasen versteckten.
Briefkastenfirmen sind zwar nicht an sich illegal oder kriminell. Der Mangel an Transparenz in Bezug auf deren tatsächliche wirtschaftliche Eigentümer führt jedoch dazu, dass derartige juristische Personen häufig für kriminelle Zwecke – wie Geldwäsche, Betrug, Steuerhinterziehung und andere Korruptionsdelikte – missbraucht werden.
Um zu verhindern, dass illegale Vermögensbestände durch Strohmänner in geheimen Gesellschaften und Stiftungen versteckt werden können, bedarf es öffentlich einsehbarer Unternehmensregister, die auch die wirtschaftlichen Eigentümer der Firmen offenlegen.
Gemeinsam mit anderen internationalen Partnern setzt sich das internationale Sekretariat von Transparency International für die Einrichtung eines weltweiten und öffentlich zugänglichen Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen ein, in das die entsprechenden nationalen Informationen von den jeweiligen Regierungen eingetragen werden.
TI-Austria fordert die österreichische Regierung auf, diese Initiative zu unterstützen und durch ein nationales Unternehmensregister für Transparenz bei den wirtschaftlichen Eigentümern aller juristischen Personen ohne Ausnahmen sowie für eine Offenlegung von Treuhandverhältnissen zu sorgen. „Das zentrale Kontenregister sowie die durch die 4. EU-Geldwäscherichtlinie geforderten Transparenzregister zur Offenlegung wirtschaftlicher Eigentümer innerhalb der Europäischen Union werden von TI-Austria begrüßt, stellen aber nur erste Schritte in die richtige Richtung dar“, so Geiblinger.
Kontakt für Rückfragen:
Transparency International – Austrian Chapter
Thomas Gradel
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E-Mail: office[at]ti-austria.at