TI-Austria PRESSEMITTEILUNG
29.01.2019
Corruption Perceptions Index (CPI) 2018
Österreich gehört an die Spitze – wir sind erst auf halbem Weg
Wien, 29.1.2019: Transparency International präsentiert heute den Corruption Perceptions Index (CPI) 2018. Dänemark, Finnland und Neuseeland bleiben unangefochten an den ersten drei Plätzen, die letzten Ränge belegen Südsudan, Syrien und Somalia.
Österreich hat sich mit 76 von erreichbaren 100 Punkten auf Platz 14 verbessert, den es gemeinsam mit Hongkong und Island belegt. Seit 2013 hat Österreich 7 Punkte dazugewonnen.
Während im letzten Jahr Österreich noch Platz 16 einnahm ist die Top Platzierung von 2005 – 10. Rang noch nicht wieder erreicht. Im EU Vergleich liegt Österreich außerdem noch hinter Finnland und Schweden (Rang 3), den Niederlanden und Luxemburg (Ränge 8 und 9) sowie Deutschland und dem UK (Rang 11).
„Wir sehen im diesjährigen CPI ein Signal an Politik, Wirtschaft und Verwaltung, die Bestrebungen nach mehr Transparenz zu intensivieren“, sagt Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von Transparency International – Austrian Chapter (TI-Austria). „Die Verbesserung um einen Punkt verglichen mit letztem Jahr ist statistisch wenig relevant, Österreich gehört an die Spitze, wir sind erst auf halbem Weg“.
Mag. Georg Krakow, Vorstandsmitglied von TI-Austria, sieht materielle Verbesserungen seit 2013 aufgrund der Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WkStA) die heuer ihr 10 jähriges Bestandsjubiläum feiern kann: „Die Änderungen im Strafgesetzbuch, die mit 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind, haben auch zu strikteren Regeln besonders im Bereich der sogenannten Anfütterung von Entscheidungsträgern im öffentlichen Bereich geführt“, führt er aus.
Bezüglich Transparenz sieht Eva Geiblinger auch im Bereich der Universitäten und Hochschulen sowie im Lobbying Verbesserungsbedarf. „Das Lobbyinggesetz gehört nachgeschärft. In der jetzigen Form ist es zahnlos“, ergänzt sie.
Der Korruptionswahrnehmungsindex ist ein zusammengesetzter Index. Die Berechnungsbasis bilden vergleichende Länderanalysen von NGOs, Stiftungen und Unternehmensberatungsagenturen sowie Umfragen unter Managern vor allem international tätiger Unternehmen aus den vergangenen ein bis drei Jahren. In diesen wird die Wahrnehmung der Verbreitung von Bestechlichkeit sowie effektiver Mechanismen zur Bekämpfung und Prävention von Korruption im öffentlichen Sektor der jeweiligen Staaten bewertet. „Der CPI Wert bildet einen Mittelwert aus den für den jeweiligen Staat zugrunde liegenden Studien, wobei das Maximum von 100 Punkten bedeutet, dass keine Korruption wahrnehmbar ist,“ erklärt Dr. Alexander Picker, Geschäftsführer von TI-Austria. „Die seit 25 Jahren bewährte Methodologie wählt zuerst die Datenquellen aus, rekalibriert sie und errechnet dann den Mittelwert, ohne Gewichtung der ausgewählten Quellen. Schlussendlich wird die statistische Relevanz abgeglichen. Der CPI 2018 wird außerdem dieses Jahr mit Demokratieindikatoren korreliert.“
Anlässlich der Präsentation des CPI 2018 erneuert TI-Austria sein Forderungspaket, gerichtet an Nationalrat und Bundesregierung, aber auch an Wirtschaft und Zivilgesellschaft, und bietet beratende Unterstützung bei der Umsetzung der notwendigen Schritte an. „Wir sind überzeugt, dass die Erfüllung der darin enthaltenen Forderungen mittelfristig eine deutliche Verbesserung nicht nur der tatsächlichen Situation, sondern auch der internationalen Einschätzung des Wirtschaftsstandorts Österreich bewirken wird,“ betont Geiblinger. „Die Anti-Korruptionsstrategie der Bundesregierung muss greifbare Ergebnisse setzen! Wir fordern konkrete Maßnahmen zu folgenden Themen“:
- Überarbeitung von Lobbying-Gesetz und -Register – besonders nach der Kritik des Rechnungshofes
- Hochschulpolitik: Offenlegungspflichten für Verträge zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, etwa zu privater Drittmittelfinanzierung österreichischer Hochschulen
- Ausbau der Transparenz bei den Gemeinden Österreichs
- Transparenz bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften (Goldene Pässe)
- Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes
- Gesetzliche Verpflichtung zur namentlichen Offenlegung von Zuwendungen der Pharmaindustrie an Ärzte und Angehörige anderer Gesundheitsberufe sowie ein zentrales Veröffentlichungsregister
- Whistleblowing: Gewährleistung eines gesetzlichen Schutzes für Hinweisgeber aus der Privatwirtschaft, wie dies bereits für Beamte der Fall ist
- Überarbeitung des Parteiengesetzes, um Umgehungsmöglichkeiten bei Spendenverboten, der Transparenz von Spenden an Parteien und Kandidaten und bei der Einhaltung der Begrenzung von Wahlwerbungskosten kontrollierbar und sanktionierbar zu machen.
Allgemeine Informationen zum CPI sind auf unserer Homepage unter zu finden. Die Ergebnisse aller im diesjährigen CPI erfassten Staaten finden Sie auf der Seite des internationalen TI-Sekretariats unter: https://www.transparency.org/research/cpi/overview
Das gesamte TI-Austria Forderungspapier steht auf unserer Homepage unter https://www.ti-austria.at/was-wir-tun/forderungspapiere/ zum Download zur Verfügung.
Kontakt für Rückfragen:
Transparency International – Austrian Chapter
Dr. Alexander Picker
Tel.: +43 (0)1 960 760
E-Mail: office@ti-austria.at