Wien, 06.02.2020: Transparency International – Austrian Chapter fordert eine Stärkung der Unabhängigkeit von strafrechtlichen Ermittlungen insbesondere im Bereich der Wirtschafts- und Korruptionsverfahren.

Die Berichte der letzten Tage haben einmal mehr gezeigt, dass eine unabhängige WKStA zweckmäßig ist, damit auch jeder Anschein beseitigt wird, dass Verfahren unsachlich beeinflusst würden. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der WKStA – und nicht nur diese – bearbeiten schwierige und komplexe Verfahren von oft hohem öffentlichen Interesse. Gerade Verfahren, in denen Personen des öffentlichen Lebens als Beschuldigte geführt werden, sind dabei besonders herausfordernd.

Es ist Aufgabe und Pflicht jeder Bundesregierung und der Gesetzgebung die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der WKStA möglichst unabhängig zu stellen und auf allen Ebenen Regeln zu schaffen, die glaubhaft und nachhaltig sicherstellen, dass Strafverfahren objektiv, ohne Ansehen der Person (ohne Vorteil, aber auch ohne Nachteil für Personen des öffentlichen Lebens) und rasch durchgeführt werden.

In diesem Sinne liegt es im Interesse jeder Bundesregierung, die Korruptionsbekämpfung ernst nimmt, dass Berichte an übergeordnete Dienststellen über Ermittlungsmaßnahmen stets erst im Nachhinein zu erstatten sind.

Eine starke und unabhängige WKStA darf in ihren Zuständigkeiten auch nicht beschnitten werden. Sowohl die zentrale Zusammenfassung der Zuständigkeit für Korruptions- als auch für Wirtschaftsdelikte darf nicht zersplittert werden.

Wirtschaftskriminalität schadet dem Staat Österreich, unserer Wirtschaft und uns allen. Strafgesetze sind zu vollziehen und nicht anzupassen, wenn Ermittlungen unangenehm werden. Vielmehr sind in diesem Fall Maßnahmen in Wirtschaft und Politik zu setzen, dass sich Vorkommnisse, wie sie derzeit aufzuarbeiten sind, nicht wiederholen.

In diesem Sinne fordert Transparency International – Austrian Chapter von der Bundesregierung und dem Parlament

  • zu prüfen, wie eine größere individuelle Unabhängigkeit von Staatsanwälten implementiert werden kann,
  • zu prüfen, wie das bestehende Weisungsrecht für Verfahren bei der WKStA in ein Recht auf gerichtliche Überprüfung umgewandelt werden kann,
  • durch bessere Verfahrensregeln und durch eine bessere Ressourcenausstattung dafür zu sorgen, dass Korruptions- und Wirtschaftsstrafverfahren rascher durchgeführt werden.

Kontakt für Rückfragen:

Mag. Georg Krakow

Vorstandsmitglied TI-Austria

Tel.: +43 (0)650 7170617

 

Luca Mak LL.M.

Tel.: +43 (0)1 960 760

E-Mail: office@ti-austria.at