Wien, 29.06.2020: Transparency International – Austrian Chapter nahm heute an einem Austauschgespräch, u.a. mit Frau Justizministerin Dr.in Alma Zadić LL.M., und Herrn Vizekanzler Dr. Werner Kogler, zur Finalisierung des geplanten Kontroll- und Transparenzpakets und eines modernen Parteiengesetzes teil. TI-Austria war durch Vorstandsvorsitzende Frau Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsmitglied Herrn Mag. Georg Krakow und den Vizepräsidenten des Beirats Herrn DDr. Hubert Sickinger vertreten.

Dass nunmehr die Themen Transparenz und Informationsfreiheit von einer Bundesregierung ernsthaft angegangen werden, begrüßen wir sehr. „Nach jahrelangen und umfangreichen Bemühungen, wurde der Forderung von TI-Austria nach Maßnahmen auf diesem Gebiet Rechnung getragen. Aspekte, für welche sich TI-Austria seit Jahren einsetzt, sollen im Transparenzpaket ihren Niederschlag finden.“, so Frau Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria. „Wir erwarten im Sinne einer Gesellschaft mündiger Bürgerinnen und Bürger, dass bis zum Jahresende ein gehaltvolles Vorhaben beschlossen werden kann.“

Als Kernelemente des neuen Gesetzespakets gelten die Ausweitung des Schutzes vor Korruption auf Kandidatenbestechung, das Verbot des Mandatskaufs sowie die Erweiterung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes:

  • Korruption soll demnach auch dann strafbar werden, wenn Kandidaten für Amtsträgerpositionen bestochen werden. Dies zielt insbesondere auf das Zuschieben von Geschäften als Gegenleistung für parteipolitische Gefälligkeiten. Auch Mandatskauf soll sowohl für angehende Mandatare als auch für diejenigen, die den Vorteil gewähren, strafbar werden.
  • Die für Wirtschafts- und Korruptionsbekämpfung zuständigen Strafverfolgungsbehörden sollen erhalten und in ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden.
  • Die International Anti-Corruption Academy, als internationales Aushängeschild Österreichs in der Korruptionsprävention, soll in Österreich gesichert werden.
  • Ein Informationsfreiheitsgesetz hat raschen Zugang zu Informationen zu sichern, 14 Tage Frist sind ausreichend.
  • Das Lobbyinggesetz bedarf dringend einer Überarbeitung und Verschärfung, einschließlich einer Cooling-Off-Periode.
  • Im Parteiengesetz sind Umgehungsmöglichkeiten einzudämmen. Im Interesse der Transparenz und Korruptionsbekämpfung soll der Rechnungshof endlich Parteien auf Einhaltung des Parteiengesetz wirklich prüfen dürfen.

Dem ersten großen Schritt in die richtige Richtung, müssen nun weitere Folgen. Herr Mag. Georg Krakow weist insbesondere darauf hin, „dass die Ausnahme im Strafgesetzbuch einen Vorteil, statt dem Amtsträger einer gemeinnützigen Einrichtung zuzuwenden, um eine Amtshandlung zu erlangen, ersatzlos gestrichen werden soll.“

„Das direkte Prüfrecht des Rechnungshofs bei den Parteifinanzen ist essenziell, um Schwachstellen im Parteiengesetz auszumerzen. Dies gilt insbesondere für die Kontrolle der Rechenschaftsberichte und auch unabhängig davon bei begründetem Verdacht auf Verstöße.“, so Herr DDr. Sickinger.

Link zum vollständigen Forderungspapier von TI-Austria: https://www.ti-austria.at/was-wir-tun/forderungspapiere/

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