Urteile des Verfassungsgerichtshofs sind von allen zu befolgen

Wien (OTS) – Der Verfassungsgerichtshof ist das Höchstgericht Österreichs in Verfassungsfragen. Diese oberste Instanz hat am 3. März 2021 entschieden, dass dem aktuellen Untersuchungsausschuss des Nationalrats bestimmte E-Mails vorzulegen sind. Das ist bedauerlicher Weise nicht erfolgt. Der Verfassungsgerichtshof hat daher die Exekution der Vorlage dieser E-Mails anordnen müssen. Das ist ein außerordentlicher Vorgang, der nicht notwendig sein sollte. 

Man kann mit dem Urteil eines Höchstgerichts einverstanden sein oder nicht. Man kann es richtig finden oder falsch. Man kann darüber diskutieren und auch vorschlagen, das Gesetz für künftige Zeiten zu ändern. Eines aber muss man tun: Jedermann hat das Urteil eines Höchstgerichts zu befolgen. Sonst wird der Rechtsstaat ausgehebelt. Ohne Rechtsstaat aber würde Willkür herrschen. Transparency International Austria ruft das Bundesministerium für Finanzen auf dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof unverzüglich Folge zu leisten, um institutionellen Schaden für die Republik zu verhindern.

 

Rückfragehinweis:

Mag. Georg Krakow

Vorstandsmitglied

 

Prof. Eva Geiblinger

Vorstandsvorsitzende TI-Austria

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Tel: 01 960760