Parteienfinanzierung nur ein Pfeiler von drei – Informationsfreiheit und Antikorruption fehlen noch

Wien, 22.02.2022: TI-Austria hat seit mindestens 2008 immer wieder klare und strengere Vorschriften für die Finanzierung politischer Parteien und ihnen nahestehender Gruppierungen gefordert und vorgeschlagen. Mehrere Bundesregierungen waren säumig, taugliche Regelungen zu schaffen. Der nun vorbereitete Entwurf ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Es war aber auch hoch an der Zeit.
Im Detail enthalten die nun auf dem Tisch liegenden Regelungsentwürfe immer noch Unklarheiten (z.B. Definition von Spenden) und sie sind in manchen Punkten auch noch zu eng gefasst (z.B. bei den Tatbeständen der Verwaltungsstraftatbestände).
Das von der Koalition vorgelegte Papier ermöglicht erstmals eine inhaltliche Kontrolle politischer Parteien durch den Rechnungshof – das ist ein großer Fortschritt gegenüber dem Ist-Zustand. Das Verfahren dieser Kontrolle ist gegenüber dem Entwurf noch verbesserungsfähig – der Rechnungshof sollte rascher, früher und unkomplizierter prüfen können.
Die namentliche Veröffentlichung von Spendern über 500 Euro ist ein Schritt zur Transparenz. Bei Spenden unter im Einzelfall 150 Euro wird man auf die Vermeidung von Umgehungen achten müssen.
Positiv ist das Verbot von Spenden durch öffentliche Unternehmen. Zu prüfen sind noch Werbeaufwendungen von Unternehmen, die auch politischen Gruppierungen zugutekommen.
Transparency International bewertet den vorliegenden Entwurf als positiven Schritt, dem noch viele weitere folgen müssen, will unser Land jenes Vertrauen in Politik und Institutionen wiederherstellen, das eine demokratische Gesellschaft dringend braucht.
Eine Reform der Kontrolle der Parteienfinanzierung ist aber nur einer von drei notwendigen Pfeilern. Es fehlen die Informationsfreiheit und die Novelle zum Korruptionsstrafrecht, die Lücken schließt und Kandidaten erfasst. Zu beiden Themen sind Arbeiten geleistet, liegen Entwürfe vor. Beide Themen scheinen aber auf die lange Bank geschoben. Beide Vorhaben sind entscheidungsreif. Wir ersuchen die Bundesregierung daher dringend, eine Regierungsvorlage zum Informationsfreiheitsgesetz und eine Novelle zum Korruptionsstrafrecht vorzulegen und im Parlament einzubringen. Es ist Zeit.

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