Österreich geht beim HinweisgeberInnenschutz nicht weit genug!
Transparency präsentiert Stellungnahme zum Gesetzesentwurf
Wien, 13.07.2022: Fünf Monate nach Ende der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie wurde am 3. Juni 2022 ein Gesetzesentwurf veröffentlicht. Gemäß den Äußerungen von politischen EntscheidungsträgerInnen wurden Hoffnungen auf „einen großen Wurf“ geschürt. Allerdings werden erhebliche Schwachstellen evident. TI-Austria und die ExpertInnen der Arbeitsgruppe Whistleblowing, haben eine Stellungnahme erarbeitet und diese heute an das Bundesministerium für Arbeit übermittelt.
Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria: “Bereits zehn Staaten in der EU haben ein nationales Gesetz verabschiedet. Qualität vor Geschwindigkeit ist ein wichtiges Prinzip, jedoch beinhaltet der vorliegende Entwurf viele Unklarheiten!“
Der Entwurf für das HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG, legt den Fokus nicht auf den Schutz von WhistleblowerInnen.
Mag. Kristof Wabl, Leiter AG-Whistleblowing: „Die einmalige Chance, in Österreich endlich einen Mentalitätswandel zu vollziehen und WhistleblowerInnen den längst fälligen Schutz zu gewähren, wird mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf vertan. Auch für Unternehmen ist der Entwurf mit zusätzlichem Aufwand verbunden, der nichts mit der Realität zu tun hat. HinweisgeberInnensysteme, entsprechend weltweit anerkannter Gesetze und Compliance Standards, die von einer Vielzahl österreichischer Unternehmen bereits seit Jahren implementiert wurden, gehen viel weiter als die aktuellen Anforderungen des Gesetzesentwurfs.“
Kernpunkte der TI-Stellungnahme sind:
- Ausweitung des sachlichen Geltungsbereichs auf sämtliche gerichtlich und verwaltungsbehördlich strafbare Handlungen oder Unterlassungen![1]
- Anonyme Systeme bieten den HinweisgeberInnen den besten Schutz und sollten umfassend im Gesetz geregelt werden!
- Keine Einschränkungen nach Unternehmensgröße oder nach Inhalt der Meldung!
- Gleichstellung von internen und externen Stellen!
- Das Strafen- und Sanktionssystem muss überarbeitet werden! Hürden für HinweisgeberInnen müssen abgebaut werden!
„TI-Austria hat in der umfangreichen Stellungnahme versucht, auf akute Schwachstellen hinzuweisen. Es heißt zurück zum Verhandlungstisch!“, sagt Mag. Kristof Wabl.
Falls der Entwurf nicht entsprechend geändert wird, werden HinweisgeberInnen und Unternehmen in Österreich zukünftig viel eher mit Rechtsunsicherheit zu kämpfen haben als sie einen Beitrag zur Förderung des rechtmäßigen Verhaltens leisten.
„Wir vermissen die notwendige Klarheit. Schaffen wir endlich jenen Schutz, den sich HinweisgeberInnen verdienen!“, so Prof. Eva Geiblinger.
Die gesamte und umfangreiche TI Stellungnahme ist unter folgendem Link abrufbar:
TI-Austria-Stellungnahme-zum-Entwurf-fuer-das-HSchG_Juli-2022.pdf
TI-Austria Stellungnahme zum HSchG:
Kontakt für Rückfragen:
Luca Mak LL.M. / Geschäftsführer
Transparency International Austria
Tel.: +43 (0)1 960 760
E-Mail: office@ti-austria.at
[1] 135 Verurteilungen iZm den erfassten Korruptionstatbeständen (§§ 302 – 309 StGB). Demgegenüber: Betrug, schwerer Betrug und gewerbsmäßiger Betrug insgesamt 2.388 Verurteilungen. Gerichtliche Kriminalstatistik Österreich 2019-2020, „STATISTIK AUSTRIA“, Seiten 105, 108; Publikationen – STATISTIK AUSTRIA – Die Informationsmanager