Transparency begrüßt verspätete Reform des Korruptionsstrafrechts!

Bis zur Weltspitze fehlt jedoch noch ein ordentliches Stück

Wien, 13.01.2023: Justizministerin Dr. Alma Zadić und Kanzleramtsministerin Mag. Karoline Edtstadler haben am 12.1.2023 ihre Punkte für eine Reform des Korruptionsstrafrechts präsentiert.

 Diese lauten:

  • Strafbarkeit des Mandatskaufs
  • Ausweitung des Amtsträgerbegriffes bei Bestechlichkeit auf Kandidat/innen
  • Politiker/innen & Beamt/innen, z.B. Sektionsleiter/innen
  • Automatischer Amtsverlust bei Verurteilung zu mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe (bei Korruptionsdelikten)
  • Erhöhung der Strafen bei Korruptionsdelikten und im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (für Unternehmen & natürliche Personen)

 

Mag. Krakow von TI: „Positiv ist zu bewerten, dass es nach drei Jahren endlich Bewegung gibt! Es hat sehr lange gedauert, bis sich nach 2019 („Ibiza“) etwas getan hat und die Argumente von TI Gehör finden, aber es ist gut, dass es jetzt endlich einen Entwurf gibt.

Der Entwurf geht in die richtige Richtung, weist aber auf ersten Blick auch einige Schwachstellen auf. Um Korruption nach den Erfahrungen der letzten Jahre wirklich zu bekämpfen, sollten diese auch beseitigt werden.

Die Strafbarkeit ist gemäß Gesetzesentwurf davon abhängig, ob Kandidat/innen auch tatsächlich Amtsträger/innen werden. Die Gefahr besteht darin, dass die begangene, aber erfolglose Kandidatenbestechung straflos bleiben könnte. Der Tatunwert liegt jedoch bereits bei der Handlung vor, nicht erst danach und nicht abhängig davon, ob der Kandidat auch Amtsträger wird.

Es fehlt die Strafbarkeit der Kandidat/innen bei „normalen“ Amtsgeschäften. Denn auch pflichtgemäße Amtshandlungen sollten nicht gekauft werden können. Der Entwurf sieht das nur für pflichtwidrige Amtsgeschäfte vor.

Das Schlupfloch, dass Amtshandlungen durch Zahlungen an „gemeinnützige Einrichtungen“ gekauft werden können, wird nicht beseitigt. Das ist als kritisch einzustufen. Man soll sich Amtshandlungen auch nicht durch Spenden an Gemeinnützige kaufen können.“

Es ist zu begrüßen, dass nun eine achtwöchige Begutachtungsphase beginnt. Transparency Austria, hofft dass es bei gut argumentierten Änderungsvorschlägen auch noch zu Änderungen und Verbesserungen kommen wird.

Der Weg zur besten Korruptionsbekämpfung der Welt ist noch weit. Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn er noch angepasst wird. Das Verbot des Mandatskauf und die Implementierung des Kandidatenstrafrechts können dann das Korruptionsstrafrecht in Österreich in Zukunft verbessern.

 

Prof. Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI: „Es war hoch an der Zeit, dass die Regierung hier etwas unternimmt. Zu lange war sie untätig. Das Korruptionsstrafrecht ist aber nicht die einzige Forderung von TI, die der Umsetzung harrt!“

 

Transparency fordert nun weitere Schritte, um an die Weltspitze zu kommen:

1. Unabhängige Ermittlungen! Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften ist von der Bundesministerin für Justiz zu entkoppeln!

  1. Es ist hoch an der Zeit, Informationsfreiheit zu schaffen. Österreich ist hier ein Schlusslicht in Europa!

3. Ohne Transparenz kein Lobbying! Das Lobbying-Gesetz ist nachzuschärfen, um alle Lobbying-Aktivitäten, zu erfassen und öffentliche Kontrolle zu ermöglichen.

  1. Schutz von Whistleblower/innen! Der vollumfassende Schutz von Hinweisgeber/innen ist eines der effizientesten Mittel im Zuge von Anti-Korruptionsbemühungen – das HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG ist umzusetzen!

 

 

Kontakt für Rückfragen:

 

Transparency International Austria

Luca Mak LL.M.

Geschäftsführer

Tel.: +43 1 960 760

E-Mail: office@ti-austria.at

 

Mag. Georg Krakow

Vorstandsmitglied

Tel.: +43 650 717 0617