Neues Korruptionsstrafrecht: Eine von mehreren Säulen für mehr Transparenz in Österreich! 

Transparency veröffentlicht Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen

Wien, 7.3.2023: Justizministerin Dr. Alma Zadić und Kanzleramtsministerin Mag. Karoline Edtstadler haben am 12.1.2023 ihre Regierungsvorlage für eine Reform des Korruptionsstrafrechts präsentiert. Im Begutachtungsverfahren hat Transparency International eine Stellungnahme verfasst und diese heute an das Parlament übermittelt.

 Die wichtigsten Punkte des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes lauten:

  • Strafbarkeit des Mandatskaufs
  • Ausweitung des Amtsträgerbegriffes bei Bestechlichkeit auf Kandidat/innen
  • Automatischer Amtsverlust bei Verurteilung zu mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe (bei Korruptionsdelikten)
  • Erhöhung der Strafen bei Korruptionsdelikten und im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (für Unternehmen & natürliche Personen) 

„Es hat sehr lange gedauert, bis sich nach 2019 („Ibiza“) etwas getan hat und auch die Argumente von Transparency Gehör finden, aber es ist positiv, dass nun ein Gesetzesentwurf präsentiert wurde.“, so Mag. Krakow, Vorstand TI-Austria. „Der Entwurf greift die richtigen Themen auf, weist aber auch erhebliche Schwachstellen auf. Um Korruption nach den Erfahrungen der letzten Jahre zu bekämpfen, müssten diese beseitigt werden.“ 

Transparency empfiehlt dringend folgende Verbesserungen für ein effektives Korruptionsstrafrecht in Österreich: 

  • Strafbarkeit auch bei erfolgloser Kandidatenbestechung: Die Strafbarkeit ist gemäß Gesetzesentwurf davon abhängig, ob Kandidat/innen auch tatsächlich Amtsträger/innen werden. Die Gefahr besteht darin, dass die begangene, aber erfolglose Kandidatenbestechung straflos bleiben könnte. Der Tatunwert liegt jedoch bereits bei der Handlung vor, nicht erst danach und nicht abhängig davon, ob der Kandidat auch Amtsträger wird.
  • Strafbarkeit der Kandidatenkorruption auch bei „normalen Amtsgeschäften“: Es fehlt die Strafbarkeit bei der Bestechung von Kandidat/innen bei „normalen“ (pflichtgemäßen) Amts­geschäften. Denn auch pflichtgemäße Amtshandlungen sollten nicht gekauft werden können. Der Entwurf sieht das nur für pflichtwidrige Amtsgeschäfte vor.
  • Schließen des Schlupflochs „Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen“: Das Schlupfloch, dass Amtsgeschäfte durch Zahlungen an „gemeinnützige Einrichtungen“ gekauft werden können, wird in der Regierungsvorlage nicht beseitigt. Das ist als kritisch einzustufen. Man soll sich Amtsgeschäfte auch nicht durch Vorteilszuwendungen an Gemeinnützige kaufen können.“

Transparency Austria hofft, dass die in der Stellungnahme angeführten Änderungsvorschlägen ernst genommen werden und final in einem effektiven Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz münden. Österreich hat das dringend nötig. Die Begutachtungsstellungnahme enthält neben einem kurzen Überblick detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Problemkreisen und auch einen Alternativvorschlag.

Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria: „Der Punkteverlust im CPI-Korruptionsranking von TI hat dazu geführt, dass Österreich aus den Top 20 gefallen ist. Diese Tendenz ist besorgniserregend. Die Regierung hat zu lange gebraucht, um einen Entwurf zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts zu präsentieren. Nun müssen endlich weitere Themen wir Informationsfreiheit und Lobbying umgesetzt werden. Diese stehen schon zu lange auf der Agenda!“

Transparency fordert nun weitere Schritte, um an die „Weltspitze“ zu kommen:

  1. Unabhängige Ermittlungen! Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften ist von der Bundesministerin für Justiz zu entkoppeln! 
  1. Es ist hoch an der Zeit, Informationsfreiheit zu schaffen. Österreich ist hier ein Schlusslicht in Europa!

3. Ohne Transparenz kein Lobbying! Das Lobbying-Gesetz ist nachzuschärfen, um alle Lobbying-Aktivitäten, zu erfassen und öffentliche Kontrolle zu ermöglichen.

 

Link zur TI-Austria Stellungnahme: Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 – KorrStrÄG 2023 (18/SN-244/ME) | Parlament Österreich

  

 

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