Wien, 23.06.2023: Anlässlich des „World Whistleblowing Days 2023” am 23. Juni warnt TI-Austria, dass das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) in der aktuellen Fassung, den Schutz der WhistleblowerInnen nicht in den Fokus stellt, sondern vielmehr zahlreiche Unklarheiten und Schwachstellen beinhaltet.

Für Unternehmen mit mehr als 250 MitarbeiterInnen und auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts besteht akuter Handlungsbedarf, denn bis August 2023 müssen Systeme implementiert werden.

Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria, erklärt: “TI-Austria hat bereits im Begutachtungsverfahren auf Schwachstellen im neuen Gesetz hingewiesen. Diese Warnungen wurden nicht ernstgenommen. Tausende Unternehmen in Österreich müssen ein Gesetz umsetzen, welches mehr Fragen aufwirft als Antworten liefert! Wir hoffen auf eine rasche Reparatur des österreichischen Whistleblowing-Gesetzes!“

Das HSchG offenbart, dass für den österreichischen Gesetzgeber der Schutz der WhistleblowerInnen keine Priorität darstellt. Neben zahlreichen Problemen, wie dem restriktiven sachlichen Anwendungsbereich oder dem verfehlten Strafen- und Sanktionensystem, ergeben sich auch Herausforderungen bei Gerichtsprozessen.

Mag. Kristof Wabl, Vorstandsmitglied von TI-Austria und Leiter der AG-Whistleblowing: „Das Grundprinzip der EU-Richtlinie kann mit „don´t kill the messenger“ umschrieben werden. Die Idee war WhistleblowerInnen zu Meldungen von Fehlverhalten zu motivieren und sie vor Repressalien zu schützen. Das HSchG verfehlt diesen Grundgedanken insofern als mit der Erlassung des Gesetzes noch mehr Rechtsunsicherheit herrscht als zuvor.“

Forderungen von TI zur Verbesserung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes sind:

  1. Ausweitung des sachlichen Geltungsbereichs!
  2. Anonyme Systeme bieten den HinweisgeberInnen den besten Schutz und sollten umfassend im Gesetz geregelt werden!
  3. Keine Einschränkungen nach Unternehmensgröße oder nach Inhalt der Meldung!
  4. Das Strafen- und Sanktionssystem muss überarbeitet werden! Hürden für HinweisgeberInnen müssen abgebaut werden!

Die gesamte und umfangreiche TI-Stellungnahme ist unter folgendem Link abrufbar:

https://ti-austria.at/wp-content/uploads/2023/03/Stellungnahme-Whistleblowing.pdf

Kontakt für Rückfragen:

Luca Mak LL.M. / Geschäftsführer

Transparency International Austria

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