Wien, 14.09.2023: Die Verwaltung ist für die Bürger da. Dass die Bürgerinnen und Bürger wissen dürfen, was ihre Verwaltung auf allen Ebenen macht, ist der natürliche Zustand in einer demokratischen Gesellschaft. Informationsfreiheit ist nicht etwas, das die Verwaltung ihren „Untertanen“ huldvoll gewährt, wenn es nicht zu viel Arbeit ist. Informationsfreiheit ist ein genuines Recht jedes einzelnen Bürgers, jeder einzelnen Bürgerin und der Gesellschaft im Gesamten. Die Aufhebung des Amtsgeheimnisses, das zu Zeiten geschaffen wurde, als Zensur und Unterdrückung die Regel und geheimes staatliches Handeln ein Instrument dafür waren, ist ein Schlüsselelement in der Entwicklung einer offenen Gesellschaft. Mehr als 110 Staaten haben bereits Informationsfreiheit geschaffen – nur in Österreich soll das nicht möglich sein? Das ist Unfug.
Zuletzt wehrten sich Gemeinden dagegen, aktiv Informationen veröffentlichen zu müssen. Begründung ist befürchteter zu hoher Aufwand. Diese Begründung ist schon an der Wurzel verfehlt. Eine offene Gesellschaft kann nämlich keine Verwaltung dulden, der Transparenz zu mühsam ist und die sich deshalb weiter in habitueller Geheimniskrämerei wohlfühlen will. Genauso wenig, wie man sagen könnte, dass es zu mühsam ist, etwa die örtliche Veranstaltungspolizei (eine Gemeindeaufgabe) wahrzunehmen, weshalb man lieber erst gar keine Veranstaltungen zulässt, kann man sagen, dass es zu mühsam ist, eine transparente Verwaltung zu sein. Gerade auf Gemeindeebene fängt die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an ihrem Staat, ihrem Gemeinwesen an!
Dass nun im Raum steht, dass Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (4,7 Mio Menschen leben in solchen Gemeinden) keine Informationen von allgemeinem Interesse (z.B. Studien, Verträge über 100.000 EUR, allgemeinen Pläne etc.) veröffentlichen müssen, ist daher nicht die Lösung. Schon der Begriff der „Information von allgemeinem Interesse“ schreit zurecht nach Veröffentlichung.
Vielmehr soll man sich Gedanken machen, wie man die Veröffentlichungsaufgabe der kleineren Gemeinden vereinfachen kann, damit möglichst wenig Aufwand entsteht (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit). Z.B. könnten sich Gemeinden zusammenschließen, um eine geeignete Person für solche Fragen gemeinsam zu beschäftigen. Auch in anderen Belangen haben sich Gemeindeverbände bewährt. Z.B. könnten IT-Lösungen gefunden werden, die eine Veröffentlichung „auf Knopfdruck“ ermöglichen. Darüber sollten wir diskutieren – nicht darüber, ob Informationen von allgemeinem Interesse weiterhin vor den Bürgerinnen und Bürgern (dem Souverän!) geheim gehalten werden sollen.
TI-Austria hat eine Stellungnahme mit konkreten Empfehlungen für ein effektives Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht: Begutachtungsstellungnahme-Informationsfreiheitsgesetz-1.pdf (ti-austria.at) (Entwurf aus dem Jahr 2021)
Kernelemente sind:
- Der Zugang muss rasch gewährleistet sein – lange Bearbeitungsdauer macht viele Informationen wertlos.
- Die Ausnahmen zur Informationsfreiheit müssen restriktiv geregelt werden – unscharfe Ausnahmen wie „zur Vorbereitung einer Entscheidung“ machen die Informationsfreiheit zunichte.
- Rechtsschutz und Vollstreckung von Entscheidungen der Gerichte in Informationssachen müssen effektiv sein – es darf nicht vom „Good Will“ der verpflichteten Institution abhängen, ob sie eine Information herausgibt.
- Ein/e Informationsbeauftragte/r soll Auskunftssuchenden für Fragen zur Verfügung stehen. Auch für die Beamten und Vertragsbediensteten soll es eine Servicestelle geben.
TI-Austria fordert schon lange die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Es kommt nun darauf an, dass echte Informationsfreiheit geschaffen wird und nicht wieder ein Amtsgeheimnis in neuem Gewand eingeführt wird. Diverse Ausnahmen würden die Bevölkerung stark in ihrem Recht auf Information beschneiden. Auch auf internationaler Ebene würde Österreich dadurch die Anforderungen von GRECO (Staatengruppe gegen Korruption) und der EU nicht erfüllen.
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Mag. Georg Krakow, MBA, Vorstandsmitglied TI-Austria
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