Das Informationsfreiheitsgesetz – IFG, ist im Wesentlichen mit 1. September 2025 in Kraft getreten Damit endet nach fast 100 Jahren die Ära des Amtsgeheimnisses. Bürger:innen haben nun erstmals einen klaren Rechtsanspruch auf Zugang zu staatlichen Informationen.
Was das IFG bedeutet
Das Gesetz dreht das Prinzip um: Nicht mehr die Bürger:innen müssen begründen, warum sie etwas wissen wollen – sondern die Verwaltung muss erklären, warum eine Information nicht herausgegeben werden kann. Informationen der öffentlichen Hand gehören grundsätzlich der Allgemeinheit, Geheimhaltung ist nur noch in eng definierten Ausnahmefällen erlaubt, etwa zum Schutz von Sicherheit, Privatsphäre oder sensiblen Entscheidungsprozessen.
Darüber hinaus verpflichtet das IFG Behörden, wichtige Daten und Dokumente von allgemeinem Interesse aktiv zu veröffentlichen. Damit wird Transparenz zum Standard und nicht zur Ausnahme. Österreich schließt damit eine Lücke, die das Land im internationalen Vergleich lange zurückgeworfen hat.
Chancen und Herausforderungen
Für Bürger:innen bringt das IFG einen einfacheren und schnelleren Zugang zu amtlichen Informationen, für Journalist:innen und Zivilgesellschaft eröffnet es neue Möglichkeiten der Kontrolle. Gleichzeitig bedeutet das Gesetz einen Kulturwandel in der Verwaltung: Behörden müssen Anfragen effizient bearbeiten, interne Abläufe anpassen und mehr Informationen von sich aus zugänglich machen.
Die Umsetzung wird nicht ohne Herausforderungen sein. Vor allem die Ausnahmeregelungen müssen eng ausgelegt werden, damit sie nicht zu Schlupflöchern für Intransparenz werden. Ebenso braucht es pragmatische Prozesse, digitale Lösungen und klare Zuständigkeiten, damit Anfragen rechtzeitig und nachvollziehbar bearbeitet werden können.
Unser Blick nach vorne
Transparency International Austria begrüßt das IFG als historischen Schritt zu mehr Offenheit, demokratischer Kontrolle und Korruptionsprävention. Entscheidend wird jedoch sein, wie konsequent das Gesetz in der Praxis angewendet wird. TI-Austria wird die Umsetzung aufmerksam beobachten und kritisch begleiten, damit aus dem gesetzlichen Anspruch gelebte Transparenz wird.
Um das volle Potenzial auszuschöpfen, braucht es begleitende Maßnahmen: klare Leitlinien und Rechtssicherheit für Behörden, Schulungen für Mitarbeiter:innen sowie den Aufbau einer Transparenzkultur, die Informationsfreiheit als Grundrecht anerkennt und Bürger:innen nicht in die Rolle von Bittsteller:innen drängt.
Fun Fact: Mit 1. Oktober 2025 wäre das Amtsgeheimnis 100 Jahre alt geworden.
Mehr dazu, wie wir Transparenz in Österreich stärken wollen, finden Sie in unseren 10-Forderungen-an-die-neue-Regierung-.pdf
Einladung zur Diskussion
Zum Start des Informationsfreiheitsgesetzes lädt die TI -Austria AG Informationsfreiheit und öffentliche Transparenz unter der Leitung von RA Mag. Rudolf Pekar am 4. September 2025 um 17:00 Uhr zur Paneldiskussion ins TI-Office ein:
„IFG Go-Live – Paradigmenwechsel oder Rohrkrepierer?“
Expert:innen aus Verwaltung, Recht und Zivilgesellschaft diskutieren Chancen und Stolpersteine des neuen Gesetzes.
Anmeldung: office@ti-austria.at