Gemeinsam mit Expert:innen aus Praxis, Verwaltung und Compliance hat Transparency International Austria eine erste Bilanz zum HinweisgeberInnenschutzgesetz gezogen – mit einem klaren Ergebnis: Der Schutz von Whistleblower:innen in Österreich weist weiterhin erhebliche Lücken auf.

Nach der Begrüßung durch Bettina Knoetzl, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria, präsentierte Louise-Marie Petrovic, Leiterin der Arbeitsgruppe Whistleblowing bei TI-Austria, die zentralen Erkenntnisse der Arbeitsgruppe sowie unsere aktualisierte Stellungnahme.

Besonders deutlich wurde:

  • Der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes ist zu eng gefasst
  • Viele Hinweise fallen nicht unter den bestehenden Schutzrahmen
  • Anonyme Meldungen spielen in der Praxis eine zentrale Rolle, sind aber rechtlich nicht ausreichend abgesichert

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass ein Großteil der eingehenden Meldungen nicht vom Gesetz erfasst wird – ein strukturelles Problem, das dringend adressiert werden muss.

In der anschließenden Paneldiskussion mit Sonja Irresberger, Rudolf Schwab und Christian Kramer wurden Herausforderungen in der praktischen Umsetzung ebenso thematisiert wie mögliche Reformansätze. Klar ist: Ein wirksamer HinweisgeberInnenschutz ist ein zentraler Baustein für Korruptionsbekämpfung, Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen in Institutionen.