Europarat
Criminal Law Convention on Corruption
Das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats wurde 1999 beschlossen und trat 2002 in Kraft. Der Regelungsbereich des Übereinkommens erstreckt sich insbesondere auf die Kriminalisierung und Sanktionierung korruptionsrelevanter Handlungen, wodurch neben der aktiven erstmals auch die passive Bestechung ausländischer Beamter, Behördenmitglieder und Parlamentarier strafbar wurde. Dazu gehören auch Amtsträger internationaler Organisationen und internationaler Gerichtshöfe. Zudem erklären sich die Unterzeichnerstaaten bereit, anderen Staaten Informationen im Zusammenhang mit solchen Straftaten zur Verfügung zu stellen, ihnen Amtshilfe zu gewähren und Straftäter auszuliefern. Dadurch wurde vor allem den Anliegen Rechnung getragen werden, dass Unternehmen durch korrupte Handlungen keine Wettbewerbsvorteile erzielen können. Österreich hat das Übereinkommen 2013 ratifiziert, Anfang 2014 trat es somit hierzulande in Kraft.
Weitere Informationen über das Strafrechtsübereinkommen über Korruption finden Sie auf der Website des Europarats hier.
Civil Law Convention on Corruption
Das ebenfalls 1999 beschlossene Zivilrechtsübereinkommen über Korruption trat 2003 in Kraft. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, in ihrem bürgerlichen Recht wirksame Rechtshilfen für Personen vorzusehen, die infolge von Bestechungshandlungen einen Schaden erlitten haben. Die Geschädigten sollen ihre Rechte und Interessen geltend machen können und gegebenenfalls Schadensersatz erhalten. Österreich hat das Übereinkommen im 2006 ratifiziert, noch im selben Jahr ist es hierzulande in Kraft getreten.
Weitere Informationen über das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption finden Sie auf der Website des Europarats hier.