TI-Studie zur Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Daten zu wirtschaftlichen Eigentümern in der EU
Dass anonyme Firmen das Mittel der Wahl für korrupte Handlungen ist, ist kein Geheimnis. Die Europäische Union (EU) agierte als Vorreiterin zur Verbesserung der Transparenz bei Eigentumsverhältnissen von Unternehmen. Im Jahr 2015 verpflichtete die 4. EU-Geldwäscherichtlinie Mitgliedsstaaten zur Einrichtung von Registern mit Informationen zu den wirtschaftlichen Eigentümern von Unternehmen. Im Jahr 2018, als Reaktion auf Skandale wie Panama Papers und Paradise Papers, verabschiedete die EU die 5. EU-Geldwäscherichtlinie. Diese sieht weitere Maßnahmen für die verbesserte Handlungsfähigkeit der zuständigen Behörden in Bezug auf die Aufdeckung und Untersuchung von Geldwäsche und Finanzkriminalität, vor. Darüber hinaus legt die Richtlinie auch fest, dass auch die Bevölkerung Einsicht in das Register erhalten muss. Drei Jahre nach der Verabschiedung und mehr als ein Jahr nach der Frist für die Umsetzung auf nationaler Ebene, hat das Transparency International Sekretariat in Berlin eine Bestandsaufnahme durchgeführt, und geprüft ob die Mitgliedsstaaten Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz bei Eigentumsverhältnissen von Unternehmen umgesetzt haben.
EU & AUT:
Die einzigen EU-Staaten, die noch keine Art von Register für wirtschaftliche Eigentümer eingerichtet haben, sind Ungarn, Italien und Litauen. Nur Dänemark und Lettland haben die Informationen des Registers kostenlos für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Wie Deutschland liegt Österreich laut Studie im Mittelfeld. In Österreich ist die Suche nur nach Firmennamen möglich. In sieben der 18 Länder, die derzeit über ein öffentliches Register verfügen, ist der Zugang zu diesen Informationen nur gegen Zahlung einer Gebühr möglich. Dies gilt auch für Österreich – die Höhe der Gebühr beträgt drei Euro. Die Erhebung einer Gebühr verstößt zwar nicht gegen die Bestimmungen der EU-RL, schränkt in der Praxis jedoch die Möglichkeiten der Bevölkerung und der Medien, die Daten zu analysieren, ein und führt so zu einer Schwächung des Registers. Der erste Schritt zur Sicherstellung der Qualität des Registers ist alle wichtigen Informationen zu sammeln und zur Verfügung zu stellen, um wirtschaftliche Eigentümer zu identifizieren und Beziehungen zu juristischen Person zu verstehen. Diese Informationen sollten leicht zugänglich sein. Je einfacher für Nutzer die Suche, die Analyse von Zusammenhängen und der Abgleich mit anderen Informationen sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass Behörden und unabhängige Akteure potenzielles Fehlverhalten identifizieren können.
Link zum Report (in Englisch) auf Website des Transparency International Headquarters in Berlin: https://www.transparency.org/en/news/eu-beneficial-ownership-registers-public-access-data-availability-progress-2021
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