Die Punkte des „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens“ entsprechen weitgehend den laufend vorgebrachten Forderungen und Zielen von TI-Austria und einer nachhaltigen Anti-Korruptionspolitik. Dazu gehört auch die Stärkung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land Transparenz betreffend. TI-Austria begrüßt daher, dass nun auch Personen und nicht nur Organisationen auftreten. TI-Austria unterstützt die Forderungen des Volksbegehrens. Mit Ergebnissen der Arbeitsgruppen und konkreten Vorschlägen zu diesen Punkten wird sich TI-Austria auch weiterhin immer wieder zu Wort melden.
Zu aktuellen Themen vertritt TI-Austria folgende Positionen:
TI-Austria setzt sich bereits seit 2014 (Forderungspapier 2014) dafür ein, dass die Staatsanwaltschaften unabhängig bleiben sollen.
Punkt 1.1. des „TI-Austria Forderungspapiers für die Regierungsbildung 2019“ (16.10.2019):
- „Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften ist vom Bundesminister für Justiz zu entkoppeln. Die Regelungen zur Ernennung von Staatsanwälten sind an die Bestimmungen zur Ernennung von Richtern anzugleichen“ (abrufbar auf TI-Website: Forderungspapier-für-die-Regierungsbildung-2.pdf (ti-austria.at)
- Am 06.02.2020 hat TI-Austria eine Presseaussendung zu diesem Thema veröffentlicht: „Korruptionsbekämpfung, Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der WKStA müssen gestärkt werden“. Unter anderem hat TI-Austria auch am 08.02.2020 in den „Oberösterreichischen Nachrichten – Mehr Freiheiten für die WKStA“, in der Tageszeitung „der Standard – Die Justiz braucht einen Kulturwandel (Mag. Georg Krakow)“ und am 10.02.2020 diese Position unterstrichen (ZIB2 / Dr. Franz Fiedler /„Stärkung und Unabhängigkeit der WKStA“)
Zum Thema der Parteienfinanzierung hat TI-Austria mehrmals Stellung bezogen. Im Forderungspapier 2019 weist TI-Austria beispielsweise unter Punkt 6.1. auf Folgendes hin:
- „Um Umgehungsmöglichkeiten einzudämmen, sind die Regelungen zur Parteienfinanzierung im ParteienG im Interesse der Transparenz und Korruptionsbekämpfung auszuweiten.“
- Am 28.06.2019 sowie am 16.07.2019 hat TI-Austria dazu zwei Presseaussendungen veröffentlicht: „So muss Parteienfinanzierung gemacht werden“ & „Transparenz müsste im Interesse der Parteien sein“. (ZIB2 am 12.07.2019/ Mag. Georg Krakow)
TI-Austria hat unter anderem zur Situation in der österreichischen Innenpolitik seit Beginn des Jahres 2021 in unterschiedlichsten Formaten und von verschiedensten Vereinsorganen wie folgt Stellung genommen:
- 28.01.2021 „Vitamin B: Wie Beziehungen beim Vordrängeln helfen – nicht nur bei der Covid-Impfung“ (Prof. Eva Geiblinger / Salzburger Nachrichten)
- 28.01.2021 Pressemitteilung Präsentation Corruption Perceptions Index 2020 (Prof. Eva Geiblinger)
- 26.02.2021 Minister Blümel erneut einvernommen (ZIB2 / Dr. Franz Fiedler)
- 02.03.2021 Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarates rügt Österreich (Dr. Franz Fiedler)
- 08.03.2021 Neues Informationsfreiheitsgesetz: Mehr Transparenz in Vergabeverfahren (Stellungnahme TI-Austria)
- 10.03.2021 Präsentation „Leitfaden für kleine Gemeinden“ & Expertentalk (Dr. Alexander Picker)
- 18.03.2021 Korruption: Schmaler Grad der politischen Intervention für Unternehmen (ECO Wirtschaftsmagazin / Prof. Eva Geiblinger)
- 24.03.2021 „Schutz von Hinweisgebern“ (TI-Pressemitteilung & Forderungspapier)
- 30.03.2021 Die Chatprotokolle der Türkisen Familie (Dr. Franz Fiedler) & Ö1 Mittags-, Abend- und Nachtjournal
- 21.04.2021 „Freunderlwirtschaft“: österreichische Tradition (Prof. Eva Geiblinger, Biber-Magazin)
- 21.04.2021 TI-Austria Stellungnahme zum Informationsfreiheitsgesetz
- 19.05.2021 TI-Austria Stellungnahme zum Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021
- 27.05.2021 TI-Austria kritisiert intransparente Zahlungen der Pharmaindustrie an Ärzte (TI-Presseaussendung)
- 26.05.2021 Transparenzexperte zur Geldwäscheproblematik (ZIB2 Mag. Georg Krakow)
- 06.05.2021 „Bundesregierung hat Vorbildverantwortung“ (Urteil des Verfassungsgerichtshofes) (TI-Presseaussendung)
- 15.06.2021 Resignation beim Thema Korruption – Korruptionsbarometer EU (Luca Mak LL.M. – OE1 Mittagsjournal & Puls24)
Bezüglich des Anscheins eines Interessenskonfliktes von Vorstandsmitgliedern weist TI-Austria auf das satzungsgemäße Ziel des Vereins der Korruptionsbekämpfung hin. Die Mitglieder der Vereinsorgane sind ehrenamtlich tätig und üben allesamt Hauptberufe aus. Auch der Beruf des Rechtsanwalts ist mit einer Tätigkeit bei TI-Austria vereinbar. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die Ausübung eines Mandats mit der Verfolgung der Ziele von TI-Austria unvereinbar ist, wie im Verhaltenskodex von TI-Austria ersichtlich. Bei der Vertretung einer Person, der Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen wird, ist dies nicht der Fall.
Der Vorstand