Mehr Informationstransparenz im Gesundheitswesen

Transparency International Austria präsentiert Empfehlungen

Wien, 31.03.2022: Das österreichische Gesundheitswesen ist sehr fragmentiert und schwer zu durchschauen. „Die fehlende Transparenz hat unmittelbare Auswirkungen auf politische Entscheidung und die Gesundheit jedes einzelnen Menschen in diesem Land“, sagt Mag. Andrea Fried, Leiterin der Arbeitsgruppe Gesundheit bei TI-Austria. „Darum ist ein offener und freier Zugang zu Informationen, Studien und Expertenempfehlungen eine demokratische Notwendigkeit. Österreich hat hier großen Nachholbedarf.“

In einer aktuellen Publikation der AG Gesundheitswesen von TI-Austria werden konkrete Empfehlungen skizziert, wie die Informationstransparenz im österreichischen Gesundheitswesen gefördert werden kann. Diese wurde im Rahmen einer Podiumsdiskussion „Krankhaft intransparent“ gemeinsamen mit der Rechercheplattform DOSSIER am 30. März 2022 präsentiert.

„Informationstransparenz hat eine korruptionspräventive Wirkung. Dies gilt insbesondere für den Gesundheitssektor“, betont Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria. „Durch umfassende Information und transparente Prozesse können Unregel­mäßigkeiten aufgezeigt werden. Dies fördert die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und stärkt damit das Vertrauen der BürgerInnen in den Staat und andere öffentliche Institutionen.“

Die Empfehlungen sollen als konstruktive Anregungen für konkrete Umsetzungsschritte im Gesundheits­bereich gesehen werden. Sie fokussieren auf vier zentrale Bereiche des Gesundheitssystems, in denen aktuell ein Mangel an Information und Daten besteht:

  1. Transparenz für Beratungs- und Entscheidungsgremien im Gesundheitswesen

Viele Entscheidungen, die in Gremien öffentlicher Einrichtungen getroffen werden, betreffen BürgerInnen sehr direkt. Vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich geht es vielfach um elementare Bedürfnisse, wie etwa den Umfang und die Qualität von medizinischen Leistungen. Gremien, die hinter verschlossenen Türen tagen, laufen zudem Gefahr, von Opinionleadern (oft mit Interessenkonflikten) vereinnahmt zu werden und damit Einfallstore für Korruption zu öffnen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, die Zusammensetzung von Entscheidungs- und Beratungsgremien zu erfahren, auf die sich politische EntscheidungsträgerInnen erklärtermaßen stützen.

Alle relevanten Beratungs- und Entscheidungsgremien auf Ebene des Bundes, der Länder, der Sozialversicherung und anderer öffentlicher Einrichtungen sollen ihre Mitglieder (inkl. deren Conflict of interest Declarations), Sitzungs­termine und Ergebnisprotokolle offenlegen.

  1. Daten, Studien und Empfehlungen

Regelmäßig werden Studien in Auftrag gegeben und Institutionen zur Bereitstellung von Wissen, das gesundheitspolitische Entscheidungen unterstützen soll, mit öffentlichen Mitteln gefördert. Nur ein Bruchteil der öffentlich finanzierten Studien wird jedoch veröffentlicht.

Alle Daten, die mit öffentlichen Mitteln im Gesundheitswesen erhoben, gespeichert und ausgewertet werden, sollen – unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten – öffentlich und benutzerfreundlich zur Verfügung stehen.

  1. Klinische Studien

Die Aufsichtsbehörde hat sicherzustellen, dass alle in Österreich durchgeführten klinischen Studien entsprechend den gesetzlichen Vorgaben registriert sind.

Nicht publizierte Ergebnisse klinischer Studien kosten das öffentliche Gesundheitswesen Milliarden und verursachen vermeidbares Leid von PatientInnen.

  1. Öffentliche Aufträge im Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen gilt als besonders anfällig für Korruption, besonders was die Beschaffung von Arzneimitteln und medizinischen Geräten betrifft.

Die Wertgrenzen für die verpflichtende Anwendung der E-Vergabe sollen gesenkt und die Informationspflichten zu den einzelnen Aufträgen erweitert werden.

Link zum gesamten Empfehlungspapier:  Publikationen – Transparency International – Austrian Chapter (ti-austria.at)

 

 

Kontakt für Rückfragen:

Mag. Andrea Fried

Leiterin der AG Gesundheitswesen

TI-Austria

 

Luca Mak LL.M. (WU)

Geschäftsführer TI-Austria

 +43 (0)1 960 760 /  office@ti-austria.at