Während Deutschland einen Gesetzesentwurf präsentiert, bleibt Österreich trotz EU-Vertragsverletzungsverfahren untätig
Wien, 24.05.2022: Fünf Monate nach Ende der Umsetzungsfrist am 17. Dezember 2021, hat Österreich noch immer keinen offiziellen Gesetzesentwurf präsentiert. Auch die Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich im Februar 2022 hat offensichtlich nicht gereicht, um zumindest mit dem Begutachtungsverfahren zu starten. Mittlerweile haben in der EU neun Staaten ein Gesetz im Parlament verabschiedet. In vielen weiteren Ländern wird im Rahmen eines transparenten und inklusiven Prozesses zumindest ein Gesetzesentwurf diskutiert. Unter anderem auch in Deutschland, wo bereits mehrere NGOs eine Stellungnahme zum deutschen Referentenentwurf abgeben konnten.
Frau Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria: “Qualität vor Geschwindigkeit ist ein gutes Prinzip, wenn allerdings der österreichische Gesetzgeber, fast ein halbes Jahr nach Ende der Umsetzungsfrist noch immer keinen Gesetzesentwurf präsentiert, wird das Prinzip „ad absurdum“ geführt! TI-Austria hat seit einem Jahr gewarnt, dass die Deadline für die Umsetzung näher rückt und Empfehlungen für ein praktikables Gesetz abgegeben.“
Herr Mag. Kristof Wabl, Leiter der AG-Whistleblowing: „Der aktuelle Status in Österreich ist keiner Weise zufriedenstellend und nicht länger tragbar. WhistleblowerInnen bleiben in Bezug auf potenzielle Repressalien weiterhin ungeschützt. Darüber hinaus herrscht in Gemeinden und in zigtausenden öffentlichen und privaten Unternehmen, die Whistleblowing-Kanäle implementieren müssen, ein hohes Maß an Unsicherheit. Selbst diejenigen, die proaktiv die Initiative ergriffen und bereits Systeme zum Schutz von HinweisgeberInnen eingeführt haben, stehen aufgrund der noch immer fehlenden gesetzlichen Grundlage in Österreich auf wackeligen Beinen.“
TI-Austria hat auf Basis von vielen Gesprächen mit den Arbeitsgruppenmitgliedern, ExpertInnen aus dem In- und Ausland, als auch mit EntscheidungsträgerInnen aus Politik und Verwaltung konkrete Empfehlungen formuliert, welche wichtigen Aspekte ein Gesetz und auch Meldesysteme beinhalten müssen, um den Schutz der WhistleblowerInnen in den Fokus zu stellen und doch die nötige Praktikabilität an den Tag zu legen. Die wichtigsten Punkte für eine effektives Gesetz sind dabei:
1. Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Verstöße gegen nationales Recht
2. Ermöglichung von anonymen Hinweisen
3. Ausweitung des Schutzes auf die BearbeiterInnen aller Meldestellen
4. Vereinheitlichung des HinweisgeberInnenschutzes in einem Gesetz
Empfehlungspapier:
Alle jenen Unternehmen und Gemeinden Österreichs, welche das Thema „Schutz von HinweisgeberInnen vor Repressalien“ in Ihren Unternehmen auf fundierte Beine stellen wollen, kann das gesamte TI-Austria Empfehlungspapier als Orientierungsgrundlage und „best-practice“-Beispiel dienen. Dieses ist unter folgendem Link abrufbar: Forderungspapier-Whistleblowing-EU-Richtlinie.pdf (ti-austria.at)
„In Österreich wird die Wichtigkeit des Whistleblowing-Schutzes für die Korruptionsprävention verkannt! Ohne HinweisgeberInnen würden viele Fälle von Wirtschaftskriminalität und Machtmissbrauch nicht ans Tageslicht kommen.“, so Prof. Geiblinger.
Podiumsdiskussion:
Parallel dazu hat TI-Austria bereits in der Vergangenheit mehrere Veranstaltungen durchgeführt. Am 24.05.2022 um 17:00 Uhr, findet die Podiumsdiskussion „Whistleblowing und der faire Wettbewerb“, organisiert von Transparency International, statt. Im Rahmen dieses Events soll das Spannungsverhältnis zwischen Whistleblowing und dem Wettbewerbsrecht diskutiert werden. Gemeinsam mit Judith Feldner (E+H Attorneys-at-Law), Markus Becka (Bundeswettbewerbsbehörde) und Kristof Wabl (StoneTurn & AG-Leiter Whistleblowing) werden Erfahrungen im Bereich Whistleblowing ausgetauscht und die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Hinweisgeberrichtlinie (RL (EU) 2019/1937) beleuchtet. Die Podiumsdiskussion wird moderiert von Luca Mak (Geschäftsführer TI-Austria).
Die hybride Veranstaltung findet im Büro von Grant Thornton Austria (Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 1 in 1100 Wien) bzw. online statt.
Anmeldungen können an office@ti-austria.at gesendet werden.
Kontakt für Rückfragen:
Luca Mak LL.M.
Geschäftsführer
TRANSPARENCY INTERNATIONAL AUSTRIA
E-Mail: office@ti-austria.at
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Fax: +43 (0)1 960 760 760