Neuer Gesetzesentwurf für Whistleblowing bringt Ernüchterung
Antikorruption & Whistleblowing in Österreich – Ein Schritt nach vor und zwei zurück!
Wien, 1.2.2023: Mehr als ein Jahr nach der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie wurde nun ein Antrag von ParlamentarierInnen betreffend HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG, veröffentlicht. Aber die Schwachstellen des im Sommer 2022 vom Arbeitsministerium präsentierten Entwurfs blieben leider bestehen.
TI-Austria und die ExpertInnen der Arbeitsgruppe Whistleblowing, haben erneut eine Stellungnahme erarbeitet und diese an das Parlament übermittelt.
Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria, erklärt: “Der vorliegende Gesetzesentwurf muss leider als Minimalvariante qualifiziert werden. UnternehmerInnen werden mit mehr Fragen als Antworten zurückbleiben. HinweisgeberInnen werden sich angesichts der Rechtsunsicherheit dreimal überlegen einen Hinweis abzugeben! Der Whistleblowing-Gesetzesentwurf ist ernüchternd und ein Schritt in die falsche Richtung!“
Der Entwurf offenbart wieder einmal, dass der Schutz der WhistleblowerInnen nicht im Fokus des Gesetzgebers stand.
Mag. Kristof Wabl, Leiter AG-Whistleblowing: „Die einmalige Chance, in Österreich endlich einen Mentalitätswandel zu vollziehen und WhistleblowerInnen den längst fälligen Schutz zu gewähren, wird mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf vertan. HinweisgeberInnensysteme, entsprechend weltweit anerkannter Gesetze und Compliance Standards, die von einer Vielzahl österreichischer Unternehmen bereits seit Jahren implementiert wurden, gehen viel weiter als die aktuellen Anforderungen des Gesetzesentwurfs.“
Kernpunkte der TI-Stellungnahme sind:
- Ausweitung des sachlichen Geltungsbereichs!
- Anonyme Systeme bieten den HinweisgeberInnen den besten Schutz und sollten umfassend im Gesetz geregelt werden!
- Keine Einschränkungen nach Unternehmensgröße oder nach Inhalt der Meldung!
- Das Strafen- und Sanktionssystem muss überarbeitet werden! Hürden für HinweisgeberInnen müssen abgebaut werden!
HinweisgeberInnen leisten seit vielen Jahren einen Beitrag zur Förderung von rechtmäßigen Verhalten. Der neue Gesetzesentwurf birgt zahlreiche Unklarheiten, sowohl für Unternehmen als auch in Bezug auf den Rechtsschutz von HinweisgeberInnen.
Die gesamte und umfangreiche TI Stellungnahme ist unter folgendem Link abrufbar:
3676bdaf-c6f8-4972-aa8b-897e90fe57b5 (parlament.gv.at)
Kontakt für Rückfragen:
Luca Mak LL.M. / Geschäftsführer
Transparency International Austria
Tel.: +43 (0)1 960 760
E-Mail: office@ti-austria.at