Parteienfinanzierung steht wieder im Blickpunkt der Öffentlichkeit.
Besonders im Fokus stehen Schlupflöcher im Parteiengesetz und Möglichkeiten, Transparenzpflichten zu umgehen. Transparency International fordert daher:
- Nicht nur Parteien, sondern auch Spender sollen einer Meldepflicht an den Rechnungshof unterliegen. Die Meldung sollte auf einfache Weise Online erfolgen können. Zuwiderhandeln ist zu sanktionieren. Durch einen solchen dualen Meldeansatz wird die Möglichkeit für Umgehungen oder Verstöße minimiert.
- Wie in Deutschland sollten Strafbestimmungen eingeführt werden, damit die Regeln der Parteienfinanzierung nicht zahnlos bleiben. Strafbar soll unter anderem auch das Erstatten einer falschen Meldung sein. Für Beträge über 100.000 Euro soll ein gerichtlicher Straftatbestand mit Freiheitsstrafdrohung eingeführt werden.
- Mitgliedsbeiträge, Spenden und jegliche anderen Zuwendungen sollen zusammengerechnet werden. Ausschlaggebend ist die Gesamtfinanzierung durch eine Person oder ein Unternehmen. Eine Aufteilung in verschiedene Titel soll keine Umgehungsmöglichkeit bieten.
- Die Grenzwerte für die Einzelausweispflicht von Spenden und für die Unzulässigkeit von Barspenden sind herabzusetzen. Spenden über 1.000 Euro statt bisher über 3.500 Euro sollen einzeln ausgewiesen werden. Spenden über 10.000 Euro sollen dem Rechnungshof sofort gemeldet werden. Mehrere Spenden derselben Person binnen kurzer Zeit sollen zusammengerechnet und ebenfalls sofort dem Rechnungshof gemeldet werden –Spendenstückelung dient oft der Verschleierung. Barspenden über 1.000 Euro sollen unzulässig sein. Anonyme Spenden an politische Parteien sollen verboten werden. Langen anonyme Spenden ein, sind sie dem Bund abzuliefern.
- Indirekte Spenden und Zuwendungen an Parteien und nahestehende Organisationen sollen verboten werden (zB Zahlung eines Spenders an Werbeagentur für deren Leistungen für eine Partei). Sie sind intransparent und zur Verschleierung geeignet.
- Rechtsträger und die Mitglieder von Personenkomitees ohne Rechtsträgereigenschaft, die politische Werbung oder politische Information durch Werbung (zB Plakate, Social Media, Veranstaltungen) betreiben, sollen denselben Meldepflichten und Beschränkungen unterliegen wie politische Parteien auch. Rechtsträger, die für eine Partei oder deren Standpunkte werben, haben ihre Spenden an die betreffende Partei zu melden, damit diese sie in ihre Meldung einbeziehen kann. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob eine Organisation formal als einer Partei nahe stehend gilt oder nicht. Es darf allein darauf ankommen, ob die Botschaften als Unterstützung für eine Partei wirken.
- Derzeit haben Parteien ihren Rechenschaftsbericht binnen neun Monaten nach Ablauf eines Jahres einzureichen. Diese Frist ist zu lang. Für eine zeitnahe Transparenz und Kontrolle soll der Rechenschaftsbericht bis zum 30. Juni des Folgejahres vorzulegen sein.
- Unzulässig eingeworbene, empfangene, aber auch unzulässig ausgegebene Mittel sind – zusätzlich zu einer Strafe – an den Bund abzuliefern. Das dient dazu, dass keine Partei Vorteile aus Verstößen gegen das Parteiengesetz ziehen kann.
- Der Rechnungshof soll zur Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen über die Finanzierung von Parteien im Parteiengesetz direkt und umfassend zuständig sein. Er soll das Recht der Bucheinsicht und das Recht erhalten Auskunftsersuchen an die Parteien zu richten. Wird ein Rechenschaftsbericht nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig erstattet, ist das mit Strafen für die Partei zu ahnden.
- Das Verhältnis von öffentlicher zu privater Parteienfinanzierung ist im Rahmen einer parlamentarischen Enquete umfassend und öffentlich zu diskutieren. Ziel muss sein, politische Betätigung und Teilhabe im Einklang mit demokratiesichernder Unabhängigkeit gegenüber einzelnen Gruppen und Personen zu gewährleisten.
Kontakt für Rückfragen:
Transparency International – Austrian Chapter
Dr. Alexander Picker
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