Interessenvertretung
Relevanz des Themenbereichs
Der Grundgedanke von Lobbying und Interessenvertretung ist die Mitbestimmung, Mitsprache und Beteiligung der Menschen und Organisationen, die von gesellschaftlichen oder anderen Entscheidungen oder Entwicklungen betroffen sind. Dieser ständige Informationsaustausch zwischen Verbänden, Unternehmen und Interessengruppen auf der einen Seite und Politik, Parlament und Verwaltung auf der anderen Seite ist wichtiger Bestandteil eines demokratischen Systems.
Doch in den vergangenen Jahren wurde der Begriff „Lobbying“ verstärkt mit Skandalen in Zusammenhang gebracht und wird inzwischen in einem Atemzug mit „Mauschelei“, „Freunderlwirtschaft“ und Einflussnahme hinter verschlossenen Türen genannt. Daran konnte auch das 2013 in Kraft getretene österreichische Lobbying- und Interessenvertretungsgesetz nichts ändern, da dieses noch immer erhebliche Lücken und Transparenzmängel aufweist.
Forderungen und Ziele
TI-Austria will einen sachlichen und seriösen Umgang mit der begrifflichen Trennung von ‚Lobbying‘ als demokratiepolitisch legalem und legitimen Instrument der Interessensvertretung und ‚Korruption‘ als klar definiertem Strafrechts-Verstoß erwirken.
Zu diesem Zweck fordert TI-Austria eine grundlegende Umarbeitung des Lobbying-Gesetzes, um zu gewährleisten, dass ausnahmslos alle lobbyierenden Einrichtungen erfasst werden und somit größtmögliche Transparenz ermöglicht wird. Wichtige Punkte sind dabei unter anderem die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Lobbying-Register für die interessierte Öffentlichkeit, die Gleichstellung aller Lobbying Betreibenden, die Einrichtung effektiver Kontrollmechanismen, beidseitiger Offenlegungspflichten und einer Cooling-Off-Phase für Politiker, sowie die Ausmerzung von Schlupflöchern im aktuellen Gesetz.
Mit dem Themenbereich Interessenvertretung befasst sich unsere AG Lobbying.