Antikorruptions-Gesetzgebung
Umfassende und klar definierte Antikorruptions-Gesetze sind eines der wichtigsten Werkzeuge im Rahmen der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Sie stellen eine rechtsverbindliche Definition jener Handlungen dar, die als Korruption angesehen werden, und stufen diese als illegal ein. Durch die Androhung von Sanktionen im Falle von Verstößen wirken sie korrupten Praktiken oftmals bereits präventiv entgegen und ermöglichen die juristische Verfolgung und Verurteilung der Täter.
Aufgrund der Komplexität des Konzepts stellt Korruption als solche im juristischen Sinne jedoch keinen eigenen Straftatbestand dar. Korruption wird meist vielmehr als Oberbegriff für eine Vielzahl an einzelnen kriminellen Akten, wie beispielsweise Bestechung, Veruntreuung, Unterschlagung, missbräuchliche Einflussnahme, Amtsmissbrauch, unrechtmäßige Bereicherung oder Geldwäsche, verwendet.
Daher ist es umso wichtiger, alle mit Korruption in Verbindung stehenden Delikte klar zu definieren und unter Strafe zu stellen. Zudem bedarf es in diesem Zusammenhang internationaler Initiativen zur Abstimmung und Vereinheitlichung des Korruptionsstrafrechts, um korrupte Praktiken auch grenzüberschreitend effektiv eindämmen zu können.
TI-Austria erarbeitet regelmäßig Reformvorschläge und versucht, durch Forderungspapiere und Stellungnahmen, einen Beitrag zu einer lückenlosen und eindeutigen Antikorruptions-Gesetzgebung zu leisten.
Auf den folgenden Seiten werden zentrale Elemente der nationalen und internationalen Antikorruptions-Gesetzgebung präsentiert.
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