Hinweisgeber
Relevanz des Themenbereichs
Missstände innerhalb von Unternehmen oder staatlichen Institutionen werden mitunter durch interne Hinweise aufgedeckt. Diese Hinweise werden als „Whistleblowing“ bezeichnet und können maßgeblich zur Aufklärung von Unregelmäßigkeiten beitragen. Die mitunter anonym versandten Meldungen sind oft der Anfang von behördlichen Ermittlungen oder internen bzw. externen Untersuchungen und haben nicht selten strafrechtliche Konsequenzen.
Es braucht Insider-Wissen und jedenfalls Mut, um als Whistleblower aktiv zu werden. Mit ihrem Handeln leisten Whistleblower einen nicht hoch genug einzuschätzenden Beitrag zu einer transparenten Gesellschaft. Gleichzeitig werden sie nach wie vor vom Gesetzgeber zu wenig in Schutz genommen und laufen daher Gefahr als Verräter verunglimpft zu werden.
Die Konsequenz daraus: Whistleblower sind eingeschüchtert und müssen persönlichen Schaden durch Diskriminierung, Mobbing oder Entlassung fürchten.
Forderungen und Ziele
TI-Austria hat klare Forderungen:
- Definition des Begriffs „Hinweisgeber“: Der Begriff „Hinweisgeber“ muss gesetzlich präzise definiert werden und Hinweisgeber so schützen, dass deren Anonymität bei einer Meldung gewahrt bleibt.
- Allgemeingültiger rechtlicher Schutz: Whistleblower in der Privatwirtschaft müssen denselben rechtlichen Schutz erhalten wie er bereits für Beamte, Richter und Staatsanwälte existiert.
- Gesetzliche Normierung für Meldesysteme: Die Datenschutzbehörde muss innerhalb einer absehbaren Frist Anträge von Unternehmen auf Einrichtung eines Meldesystems erledigen.
Mit dem Themenbereich Hinweisgeber befasst sich unsere AG Whistleblowing.