Exporting Corruption: OECD Progress Report
Die 1997 verabschiedete Anti-Korruptions-Konvention der OECD verpflichtet jeden Unterzeichnerstaat, Auslandsbestechung unter Strafe zu stellen und Individuen wie Firmen dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Das Übereinkommen ist ein wesentliches Instrument zur weltweiten Eindämmung der „Ausfuhr“ von Korruption, da die 41 Unterzeichnerstaaten für etwa zwei Drittel der weltweiten Exporte und fast 90 Prozent der gesamten Abflüsse ausländischer Direktinvestitionen verantwortlich sind.
Der jährliche Fortschrittsbericht von TI stellt eine unabhängige Bewertung über den Stand der Durchsetzung in allen Vertragsparteien des Übereinkommens dar.
Weitere Informationen über den Exporting Corruption Report sowie alle Berichte finden Sie auf der Website des internationalen TI-Sekretariats: http://www.transparency.org/exporting_corruption
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